Personal, Arbeit und Soziales

Zum Jah­res­wech­sel haben sich die Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten für Aus­lands­rei­sen bei eini­gen Län­dern geän­dert.
Die gute Kon­junk­tur und deut­li­che Lohn­stei­ge­run­gen sor­gen für eine spür­ba­re Erhö­hung der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen für 2016.
Wäh­rend der Sach­be­zugs­wert für eine freie Unter­kunft unver­än­dert bleibt, erhö­hen sich die Sach­be­zugs­wer­te für freie oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten um rund 3 %.
Die Lis­te der Steu­er­än­de­run­gen zum Jah­res­wech­sel fällt dies­mal über­schau­bar aus. Inter­es­sant für Unter­neh­mer sind vor allem die Ände­run­gen beim Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag.
Geht es nach dem Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richt, kön­nen Unter­neh­men die Pau­schal­ver­steue­rung von Geschen­ken und Sach­zu­wen­dun­gen jeder­zeit rück­gän­gig machen, solan­ge die Steu­er noch nicht bestands­kräf­tig ist.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Pau­schal­ver­steue­rung von Geschen­ken und Sach­zu­wen­dun­gen an die neue Recht­spre­chung ange­passt.
Der geld­wer­te Vor­teil aus Job-Tickets, die län­ger als einen Monat gül­tig sind, fließt unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen monat­lich zu, womit die Sach­be­zugs­frei­gren­ze zur Anwen­dung kom­men kann.
Eine vom Arbeit­ge­ber abge­schlos­se­ne Dienst­rei­se-Kas­ko­ver­si­che­rung hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Höhe des Kilo­me­ter­sat­zes für Dienst­rei­sen mit dem Pri­vat­wa­gen.
Mit einem neu­en Gesetz­ent­wurf will der Bun­des­rat die Elek­tro­mo­bi­li­tät im betrieb­li­chen Bereich för­dern.
Am 6. Novem­ber 2015 ist das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2015 in Kraft getre­ten, das Bun­des­tag und Bun­des­rat im Herbst ver­ab­schie­det hat­ten. Mit dem Gesetz wer­den vor allem Ände­rungs­wün­sche der Län­der umge­setzt, für die im letz­ten Jahr kei­ne Zeit mehr war.