Personal, Arbeit und Soziales

Nach­dem die not­wen­di­gen Geset­zes­än­de­run­gen nun ver­spä­tet in Kraft getre­ten sind, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um das ELS­tAM-Ein­füh­rungs­schrei­ben in der End­fas­sung ver­öf­fent­licht.
Im Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz sind ver­schie­de­ne Ände­run­gen ent­hal­ten, die in ers­ter Linie Ver­wal­tungs­pro­zes­se ändern oder für die Steu­er­zah­ler nur zu mini­ma­len Anpas­sun­gen füh­ren.
Nach meh­re­ren Anläu­fen ist das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 mit zahl­rei­chen Ände­run­gen im Steu­er­recht jetzt als Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz in Kraft getre­ten.
Mit dem kom­men­den Jah­res­wech­sel wird das steu­er­li­che Rei­se­kos­ten­recht in eini­gen Punk­ten ver­ein­facht und an die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­passt.
Auf das neu­es­te Jahr­hun­dert­hoch­was­ser haben der Fis­kus, die Kran­ken­kas­sen und ande­re Insti­tu­tio­nen mit zahl­rei­chen Hilfs­maß­nah­men und Erleich­te­run­gen für die Betrof­fe­nen reagiert.
Ein neu­es Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums erklärt, wie die Kos­ten­be­tei­li­gung eines Mit­ar­bei­ters für die Pri­vat­nut­zung des Dienst­wa­gens steu­er­lich zu behan­deln ist.
Daten­über­mitt­lun­gen ohne Zer­ti­fi­kat akzep­tiert die Finanz­ver­wal­tung nur noch bis zum 31. August 2013.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um akzep­tiert die Urtei­le des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Bewer­tung von Sach­be­zü­gen und erklärt, wie Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer jetzt vor­ge­hen müs­sen.
Das Finanz­amt darf Mit­ar­bei­ter­ra­bat­te bei Lie­fe­ran­ten nur unter ganz bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohn wer­ten.
Bei der Lohn­steu­er­pau­scha­lie­rung kön­nen Arbeit­ge­ber für die Berech­nung der Kir­chen­steu­er zwi­schen einem Ein­zel­nach­weis und einer Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung wäh­len.