Personal, Arbeit und Soziales

Wenn gewähr­te Akti­en­op­tio­nen nicht ein­fach aus­ge­übt, son­dern ander­wei­tig ver­wer­tet wer­den, rich­tet sich der steu­er­pflich­ti­ge Arbeits­lohn nach Zeit­punkt und Wert bei der Ver­wer­tung der Optio­nen.
Um den Arbeit­ge­bern den Umstieg auf ELS­tAM zu erleich­tern, hat die Finanz­ver­wal­tung jetzt Bro­schü­ren und Vide­os mit Schritt-für-Schritt-Anlei­tun­gen ver­öf­fent­licht.
Nach der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on wird der höhe­re Grund­frei­be­trag vor­aus­sicht­lich erst­mals in der Lohn­ab­rech­nung für April berück­sich­tigt wer­den.
Nun kön­nen Steu­er­an­mel­dun­gen und ande­re ELS­TER-Mel­dun­gen doch noch bis zum 31. August auch ohne Zer­ti­fi­kat an die Finanz­ver­wal­tung über­mit­telt wer­den.
Nach dem der Streit um das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 zwi­schen Regie­rung und Oppo­si­ti­on Mit­te Dezem­ber im Eklat geen­det ist, ist die Zukunft des Geset­zes unsi­che­rer denn je.
In die­sem Jahr müs­sen die Arbeit­ge­ber den Lohn­steu­er­ab­zug auf das ELS­tAM-Ver­fah­ren umstel­len, kön­nen aber bis zur Umstel­lung wei­ter das Papier­ver­fah­ren anwen­den.
Für eini­ge Län­der haben sich die Kauf­kraft­zu­schlä­ge geän­dert, die Arbeit­ge­ber ihren Arbeit­neh­mern im Aus­land steu­er­frei zah­len kön­nen.
Die Län­der haben jetzt einen Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Eck­wer­te der Sozi­al­ver­si­che­rung sind zum 1. Janu­ar 2013 wie jedes Jahr an die Lohn­ent­wick­lung ange­passt wor­den.
Die Sach­be­zugs­wer­te für freie Mahl­zei­ten oder die Über­las­sung einer frei­en Unter­kunft wer­den wie jedes Jahr an die all­ge­mei­ne Preis­ent­wick­lung ange­passt.