Personal, Arbeit und Soziales

Für ver­schie­de­ne Län­der sind zum Jah­res­wech­sel die Pausch­be­trä­ge für Über­nach­tungs­kos­ten und Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen aktua­li­siert wor­den.
Nur die Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums zum 1. Janu­ar 2013 ist bereits beschlos­sen. Mit allen ande­ren zum Jah­res­wech­sel geplan­ten Ände­run­gen im Steu­er­recht muss sich das Par­la­ment im neu­en Jahr noch ein­mal befas­sen.
Ein neu­es Gesetz bringt neben einer Haf­tungs­be­schrän­kung für ehren­amt­li­che Ver­eins­mit­glie­der Ände­run­gen im Steu­er­recht, ins­be­son­de­re die Erhö­hung der Übungs­lei­ter­pau­scha­le.
Der Bun­des­rat hat meh­re­ren gro­ßen Steu­er­ge­set­zen vor­erst die Zustim­mung ver­wei­gert, dar­un­ter das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.
Der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt sei­ne Recht­spre­chung zur Besteue­rung des Per­so­nal­ra­batts auf Jah­res­wa­gen und stellt sich damit gegen die Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung.
Ab 2013 kön­nen Mini­job­ber bis zu 450 Euro im Monat ver­die­nen, sind aber in der Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­che­rungs­pflich­tig.
Zum Jah­res­wech­sel sinkt der Bei­trags­setz zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung um 0,7 % auf dann 18,9 %.
Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel und regel­mä­ßi­ge Fris­ten sor­gen für Hand­lungs­be­darf vor Weih­nach­ten.
Seit dem 1. Novem­ber 2012 kön­nen Arbeit­ge­ber mit der Umstel­lung auf die elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­kar­te (ELS­tAM) begin­nen — oder sich noch bis Ende 2013 damit Zeit las­sen.
Wenn der Betriebs­prü­fer eine Schein­selb­stän­dig­keit fest­stellt, die auch der Auf­trag­ge­ber hät­te erken­nen kön­nen, darf die Ein­zugs­stel­le neben den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen auch rück­wir­kend Säum­nis­zu­schlä­ge erhe­ben.