Personal, Arbeit und Soziales

Neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men ent­hält der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auch vie­le Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Nach dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setzt liegt jetzt das zwei­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor.
In beson­de­ren Fäl­len kann die Ver­pfle­gung der Arbeit­neh­mer im über­wie­gend eigen­be­trieb­li­chen Inter­es­se des Arbeit­ge­bers sein und ist damit kein steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Die neu­en Abrech­nungs­vor­schrif­ten im Beher­ber­gungs­ge­wer­be füh­ren zu einer Ände­rung der Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um reagiert auf das Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zum Pkw-Kauf durch Arbeit­neh­mer.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof sieht im deut­schen Kün­di­gungs­recht einen Ver­stoß gegen das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot aus Alters­grün­den.
Auch wenn das Arbeits­ver­hält­nis zum Zeit­punkt der Zah­lung bereits been­det ist, gehört die Ver­gü­tung für eine Erfin­dung grund­sätz­lich zum steu­er­pflich­ti­gen Arbeits­lohn.
Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen stei­gen zum Jah­res­wech­sel ent­spre­chend der Lohn­ent­wick­lung.
Für eini­ge Län­der gel­ten ab 2010 neue Pausch­be­trä­ge für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dun­gen und Über­nach­tungs­kos­ten.
Vor allem im Sozi­al­recht erge­ben sich zum Jah­res­wech­sel vie­le Ände­run­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer.