Personal, Arbeit und Soziales

Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Die hohe Zahl an Insol­ven­zen auf­grund der Wirt­schafts­kri­se wirkt sich im kom­men­den Jahr mit höhe­ren Belas­tun­gen bei den Lohn­ne­ben­kos­ten aus.
Die Finanz­ver­wal­tung ändert ihre Auf­fas­sung und akzep­tiert jetzt auch die steu­er­freie Erstat­tung von Fort­bil­dungs­kos­ten, die dem Arbeit­neh­mer in Rech­nung gestellt wur­den.
Die steu­er­freie Über­nah­me der Kos­ten für eine Bild­schirm­ar­beits­bril­le durch den Arbeit­ge­ber ist nur dann mög­lich, wenn deren Not­wen­dig­keit zuvor von einem Augen­arzt dia­gnos­ti­ziert wur­de.
Wenn der Arbeit­ge­ber zuviel Lohn­steu­er an das Finanz­amt abge­führt hat, gilt die­se zusätz­li­che Lohn­steu­er als Arbeits­lohn..
Da bei Aus­zu­bil­den­den das Aus­bil­dungs­ver­hält­nis im Vor­der­grund steht, besteht auch bei einer Aus­bil­dungs­ver­gü­tung inner­halb der Gering­fü­gig­keits­gren­ze eine vol­le Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht.
Für die Berech­nung des steu­er­pflich­ti­gen geld­wer­ten Vor­teils aus dem ver­güns­tig­ten Kauf eines Pkw gilt der übli­che End­preis und nicht die Preis­emp­feh­lung des Her­stel­lers als Grund­la­ge.
Arbeit­ge­ber müs­sen ihre Mini­job­ber immer wie­der befra­gen, ob sie einen wei­te­ren Mini­job auf­ge­nom­men haben.
Der Arbeit­ge­ber muss sei­ne Arbeit­neh­mer bei der Ent­sen­dung ins Aus­land in der Regel nicht über das Risi­ko einer Dop­pel­be­steue­rung auf­klä­ren.
Nach 2010 wird die Lohn­steu­er­kar­te durch ein elek­tro­ni­sches Ver­fah­ren ersetzt, sodass in die­sem Jahr zum letz­ten Mal Lohn­steu­er­kar­ten aus­ge­ge­ben wer­den.