Personal, Arbeit und Soziales

Erfolgt die ver­bil­lig­te Über­las­sung von Arbeits­klei­dung auf­grund betrieb­li­cher Erfor­der­nis­se, dann beschränkt sich die Umsatz­steu­er­pflicht auf den von den Mit­ar­bei­tern getra­ge­nen Anteil.
Damit die Umwand­lung von Bar­lohn in Sach­lohn funk­tio­niert, darf der Bar­lohn­an­spruch gar nicht erst ent­ste­hen.
Rich­tig gestal­tet ermög­licht die Pkw-Ver­mie­tung an den Arbeit­ge­ber den Vor­steu­er­ab­zug für den Auto­kauf.
Wenn der Arbeit­ge­ber nach­träg­lich Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge abführt, die er von sei­nen Arbeit­neh­mern nicht ein­be­hal­ten hat und nicht mehr ein­for­dert, liegt zusätz­li­cher Arbeits­lohn vor.
Nur für Arbeit­neh­mer des bewir­ten­den Unter­neh­mens ist der vol­le Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für Bewir­tungs­kos­ten mög­lich.
Die Bun­des­re­gie­rung plant eine grund­le­gen­de Reform der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung.
Die neu­en Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2008 ent­hal­ten ins­be­son­de­re Ver­ein­fa­chun­gen im Rei­se­kos­ten­recht.
Außer dem neu­en Rei­se­kos­ten­recht umfas­sen die Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2008 noch eine Rei­he wei­te­rer Ände­run­gen.
Gegen­über 2007 hat sich nur der Sach­be­zugs­wert für eine freie Unter­kunft in den neu­en Bun­des­län­dern ver­än­dert.
Ein Anspruch gegen die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung setzt ledig­lich vor­aus, dass im Unfall­zeit­punkt eine nicht­selbst­stän­di­ge Tätig­keit vor­ge­le­gen hat.