Personal, Arbeit und Soziales

Die Jah­res­ent­gelt­gren­zen für 2008 der ver­schie­de­nen Zwei­ge der Sozi­al­ver­si­che­rung lie­gen jetzt vor.
Vom Arbeit­ge­ber über­nom­me­ne Bei­trä­ge für eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen Arbeits­lohn sein.
Bei­trä­ge des Arbeit­ge­bers zu einem Pen­si­ons­fonds sind zumin­dest dann steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn, wenn der Arbeit­neh­mer hier­durch einen eige­nen Anspruch gegen den Fonds erwirbt.
Das jetzt vom Bun­des­tag beschlos­se­ne Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 ent­hält vie­le hef­tig umstrit­te­ne Ände­run­gen.
Die Über­las­sung einer Jah­res­netz­kar­te führt auto­ma­tisch zum Zufluss von Arbeits­lohn. Eine Besteue­rung nach der tat­säch­li­chen pri­va­ten Nut­zung ist nicht mög­lich.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den ers­ten Ent­wurf der Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2008 vor­ge­legt.
Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Ren­ten­ver­si­che­rung die Bei­trags­pflicht zur Künst­ler­so­zi­al­kas­se, an die auch Auf­trag­ge­ber frei­schaf­fen­der krea­ti­ver Beru­fe Bei­trä­ge zah­len müs­sen.
Im Kon­zern­ver­bund besteht kein gast- oder kun­den­ähn­li­ches Dienst­leis­tungs­ver­hält­nis, womit Son­der­zah­lun­gen an Arbeit­neh­mer nicht als Trink­gel­der steu­er­frei sein kön­nen.
Ver­zich­tet der Arbeit­ge­ber nach einem alko­hol­be­ding­ten Unfall auf Scha­dens­er­satz für den zer­stör­ten Dienst­wa­gen, so führt dies zu steu­er­pflich­ti­gem Arbeits­lohn.
Trotz eines anders­lau­ten­den Urteils bleibt die Finanz­ver­wal­tung dabei, dass die Park­platz­ge­stel­lung an Mit­ar­bei­ter steu­er­frei ist.