Personal, Arbeit und Soziales

Ein biß­chen Aus­ga­ben­kür­zung und viel Steu­er­erhö­hung fin­det sich in der Finanz­pla­nung der Groß­ko­ali­tio­nä­re.
Steu­er­freie Zuschlä­ge für Sonn­tags-, Fei­er­tags- und Nacht­ar­beit dür­fen nicht nach einer pau­scha­len Modell­rech­nung bezahlt wer­den.
Ein aktu­el­les Urteil des Finanz­ge­richts Mün­chen illus­triert die gan­ze Absur­di­tät eini­ger Aus­wüch­se im deut­schen Steu­er­recht.
In Här­te­fäl­len ist die Abga­be der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen und Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen auch auf Papier mög­lich.
Die deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung hat ihren grund­le­gen­den Umbau nun mit einer Namens­än­de­rung weit­ge­hend abge­schlos­sen.
Ab dem 1. Janu­ar 2006 ist die elek­tro­ni­sche Mel­dung von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen für alle Arbeit­ge­ber ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben.
Wird zuviel bezahl­ter Arbeits­lohn erst im nächs­ten Jahr zurück­ge­zahlt, wirkt er sich auch erst im nächs­ten Jahr steu­er­min­dernd aus.
Der Arbeit­ge­ber kann Ver­war­nungs­gel­der sei­ner Mit­ar­bei­ter bezah­len — aller­dings nur, wenn das im ganz über­wie­gend betrieb­li­chen Inter­es­se ist.
Es macht nach den steu­er­li­chen Rege­lun­gen einen erheb­li­chen Unter­schied, ob ein Waren­gut­schein beim Arbeit­ge­ber oder bei einem Drit­ten ein­zu­lö­sen ist.
Durch die Umwand­lung von Arbeits­lohn in Rei­se­kos­ten kön­nen Höher­ver­die­nen­de Lohn­steu­er spa­ren.