Personal, Arbeit und Soziales

Die Anrech­nung der auf den Arbeit­neh­mer abge­wälz­ten pau­scha­li­sier­ten Lohn­steu­er auf die Ein­kom­men­steu­er ist nicht mög­lich.
Wenn der Arbeit­ge­ber eine Abfin­dung zahlt, kann man auch davon aus­ge­hen, dass er die Auf­lö­sung des Arbeits­ver­hält­nis­ses woll­te und somit auch ver­an­lasst hat.
Weil das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Berück­sich­ti­gung der Kin­der­er­zie­hung in der Pfle­ge­ver­si­che­rung for­der­te, hat die Bun­des­re­gie­rung nun einen Bei­trags­zu­schlag für Kin­der­lo­se ein­ge­führt.
Für das Jahr 2005 gel­ten wie­der neue Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen. Außer­dem ent­fällt die Unter­schei­dung nach Arbei­tern und Ange­stell­ten in der Ren­ten­ver­si­che­rung.
Ab 2005 müs­sen die Lohn­steu­er­da­ten und Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen auf elek­tro­ni­schem Weg an das Finanz­amt über­tra­gen wer­den.
Betrieb­li­che Direkt­ver­si­che­run­gen sind zukünf­tig noch stär­ker steu­er­lich begüns­tigt, aber auch zusätz­li­chen Anfor­de­run­gen unter­wor­fen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für Mahl­zei­ten und freie Unter­kunft für 2005 eben­so ver­öf­fent­licht wie die Pausch­be­trä­ge für unent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben.
Nach einem aktu­el­len Urteil sind die Kos­ten für ein Navi­ga­ti­ons­ge­rät in einem Fir­men­fahr­zeug nicht in die 1 %-Rege­lung ein­zu­be­zie­hen.
Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wer­den grund­sätz­lich nach dem Ver­dienst­an­spruch der Arbeit­neh­mer berech­net, nicht nach dem tat­säch­lich gezahl­ten Lohn.
Die Umwand­lung einer Voll­zeit­stel­le in zwei Halb­tags­stel­len ist nur ein­ge­schränkt angreif­bar.