Personal, Arbeit und Soziales

Das Pro­gramm Net­to-Klick hilft Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber bei der Berech­nung der finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen von Teil­zeit­ar­beit.
Das 13. Monats­ge­halt ist eine Son­der­zah­lung, die von der Arbeits­leis­tung abhängt. Einem Mit­ar­bei­ter, der län­ge­re Zeit krank ist, kann die­se Zusatz­leis­tung also gekürzt wer­den.
Die Rei­ni­gung der Arbeits­klei­dung muss der Arbeit­ge­ber bezah­len, die Klei­dung selbst meist der Arbeit­neh­mer.
Lohn­zu­satz­kos­ten spie­len eine wesent­li­che Rol­le bei der Berech­nung der Kos­ten­be­las­tung durch Lohn­zah­lun­gen.
Ohne expli­zi­te Rege­lung im Arbeits­ver­trag dür­fen Mit­ar­bei­ter einen Fir­men­wa­gen auch wäh­ren der Mut­ter­schutz­frist oder ande­ren Urlaubs­zei­ten wei­ter nut­zen.
Im wesent­li­chen gel­ten nur für min­der­jäh­ri­ge Azu­bis zusätz­li­che Frei­zeit­re­ge­lun­gen, wenn Berufs­schul­un­ter­richt statt­fin­det.
Wer­den wesent­li­che Arbeits­be­din­gun­gen nicht im Arbeits­ver­trag fest­ge­hal­ten, dann kann das Pro­ble­men bei der Beweis­füh­rung zur Fol­ge haben.
Strei­te­rei­en über die For­mu­lie­rung von Arbeits­zeug­nis­sen kos­ten regel­mä­ßig nur Geld und brin­gen dem Unter­neh­men nichts.
Die Reform betrifft klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men nicht so stark, soll­te aber auch nicht unbe­ach­tet blei­ben.
Soll ein ursprüng­lich unbe­fris­te­tes Arbeits­ver­hält­nis nach­träg­lich befris­tet wer­den, bedarf es dafür eines sach­li­chen Grun­des.