Personal, Arbeit und Soziales

Die Rege­lun­gen für Erzie­hungs­geld und Eltern­zeit wur­den geän­dert für Kin­der, die ab die­sem Jahr gebo­ren wer­den.
Für Klein­be­trie­be stel­len Neu­ein­stel­lun­gen eine hohe finan­zi­el­le Belas­tung dar. Daher soll­te zumin­dest über Alter­na­ti­ven nach­ge­dacht wer­den.
Der Arbeit­ge­ber hat bei Ein­stel­lun­gen die Mög­lich­keit, Fra­gen in einem bestimm­ten Umfang und inner­halb gewis­ser Gren­zen zu stel­len.
Eine Bild­schirm­ar­beits­bril­le für einen Arbeit­neh­mer kann als Betriebs­aus­ga­be abge­zo­gen wer­den.
Neben den Belan­gen des Ver­sor­gungs­emp­fän­gers ist beim Ermes­sen über eine Betriebs­ren­ten­an­pas­sung auch die wirt­schaft­li­che Lage des Arbeit­ge­bers zu berück­sich­ti­gen.
Rück­stel­lun­gen für Lohn- und Gehalts­fort­zah­lun­gen im Krank­heits­fall kön­nen nicht gebil­det wer­den.
Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen hat den Ent­wurf der Lohn­steu­er-Ände­rungs­richt­li­ni­en 2001 bekannt gemacht.