GmbH-Ratgeber

Selbst ein Mehr­heits­ge­sell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen in den Genuss der Alters­teil­zeit­re­ge­lun­gen kom­men.
Unter­bleibt die Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter, ist die Vor­ge­sell­schaft als Per­so­nen­ge­sell­schaft steu­er­pflich­tig.
Nach Mei­nung des Finanz­ge­richts Düs­sel­dorf bezieht sich die Min­dest­dau­er eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags von fünf Jah­ren auf Wirt­schafts- und nicht auf Zeit­jah­re.
Die Ein­be­zie­hung von Gewinn­tan­tie­men in Pen­si­ons­an­sprü­che ver­hin­dert gene­rell die Bil­dung einer Rück­stel­lung.
Es hängt wei­ter von den Umstän­den des Ein­zel­falls ab, ob eine ver­trags­wid­ri­ge Fahr­zeug­nut­zung durch den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer als Arbeits­lohn oder als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung zählt.
Klei­ner Betrag, gro­ße Wir­kung: Eine fal­sche Spe­sen­ab­rech­nung recht­fer­tigt die frist­lo­se Kün­di­gung eines GmbH-Geschäfts­füh­rers.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bestä­tigt, dass ein Anteils­ver­kauf wegen Weg­falls der Geschäfts­grund­la­ge auch steu­er­lich voll­stän­dig rück­gän­gig gemacht wer­den kann.
Die zusätz­li­chen Mit­wir­kungs­pflich­ten des Notars seit der GmbH-Reform füh­ren dazu, dass nur Abtre­tun­gen vor deut­schen Nota­ren abso­lut rechts­si­cher sind.
Auch die Mit­glie­der frei­wil­li­ger Auf­sichts­rä­te müs­sen ihre Auf­sichts­pflicht gewis­sen­haft aus­üben.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.