GmbH-Ratgeber

Wenn die Mehr­heits­ge­sell­schaf­ter jah­re­lang die Gewin­ne the­sau­rie­ren anstatt sie aus­zu­schüt­ten, liegt eine unan­ge­mes­se­ne Benach­tei­li­gung der Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter vor.
Mit dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz setzt die neue Regie­rungs­ko­ali­ti­on ihr steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm um.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Für die Aus­schüt­tung the­sau­ri­er­ter Gewin­ne kann kei­ne Steu­er­ver­güns­ti­gung für eine mehr­jäh­ri­ge Tätig­keit in Anspruch genom­men wer­den.
Erneut stellt sich ein Finanz­ge­richt bei den not­wen­di­gen Inhal­ten eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags gegen die rigi­de Hal­tung des Bun­des­fi­nanz­hofs.
Wel­che steu­er­li­chen Fol­gen die Löschung einer Limi­ted im bri­ti­schen Han­dels­re­gis­ter hier­zu­lan­de nach sich zieht, hängt davon ab, ob die Tätig­keit der Gesell­schaft fort­ge­führt wird.
Seit der Umstel­lung des Aus­zah­lungs­ver­fah­rens für das noch ver­blei­ben­de Kör­per­schaft­steu­er­gut­ha­ben wei­gert sich die Finanz­ver­wal­tung, den ehe­mals gezahl­ten Soli­da­ri­täts­zu­schlag mit aus­zu­zah­len.
Der Bun­des­fi­nanz­hof stellt klar, dass bei einer ver­trag­lich gere­gel­ten Pri­vat­nut­zung nie eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung vor­lie­gen kann.
Nur wenn die Ver­mie­tung in ers­ter Linie im Inter­es­se der GmbH liegt, lässt sich dadurch die Abzugs­be­schrän­kung für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer umge­hen.
Gerät die GmbH in die Insol­venz, wäh­rend eine Aus­set­zung der Voll­zie­hung besteht, haf­tet der Geschäfts­füh­rer für die Steu­ern, sofern er nicht aus­rei­chend Vor­sor­ge für eine spä­te­re Steu­er­zah­lung getrof­fen hat.