GmbH-Ratgeber

Die umfas­sen­de Reform des GmbH-Rechts erleich­tert die Grün­dung einer GmbH und soll Miss­brauch bekämp­fen.
Der elek­tro­ni­sche Bun­des­an­zei­ger hat die Prei­se für die Ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses klei­ner und mitt­le­rer Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten deut­lich gesenkt.
Im Zuge der all­ge­mei­nen Erhö­hung des Ren­ten­al­ters sind auch Rück­stel­lun­gen für Pen­si­ons­zu­sa­gen an beherr­schen­de Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer abhän­gig vom Geburts­jahr neu zu berech­nen.
Mit dem Steu­er­bü­ro­kra­tie­ab­bau­ge­setz will das Finanz­mi­nis­te­ri­um vor allem die elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung zwi­schen Steu­er­zah­lern und Finanz­ver­wal­tung wei­ter aus­bau­en.
Um unnö­ti­gen Ver­wal­tungs­auf­wand zu ver­mei­den, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung zur Aus­zah­lung von Klein­be­trä­gen erlas­sen.
Der Bun­des­tag hat die Reform des GmbH-Rechts ver­ab­schie­det, die damit vor­aus­sicht­lich im Herbst in Kraft tre­ten kann.
Selbst Spen­den an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen kön­nen unter geeig­ne­ten Umstän­den als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen gel­ten.
Die ver­trags­wid­ri­ge Nut­zung eines Fir­men-Pkws durch den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer führt zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung.
Für die Bil­dung einer Organ­schaft genügt es nicht, wenn bei­de Gesell­schaf­ten den­sel­ben Gesell­schaf­ter haben, aber kei­ne Betei­li­gung zwi­schen den Gesell­schaf­ten besteht.
Ver­lus­te aus den Vor­jah­ren müs­sen bei der Berech­nung einer Gewinn­tan­tie­me berück­sich­tigt wer­den und dür­fen nicht ein­fach mit einem Gewinn­vor­trag ver­rech­net wer­den.