GmbH-Ratgeber

Die Län­der über­le­gen, in das Bür­ger­ent­las­tungs­ge­setz eine Sanie­rungs­klau­sel auf­zu­neh­men, die den Ver­lust­vor­trag auch nach einem Ver­kauf erhält.
Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, die zunächst wegen einer irr­tüm­lich ange­nom­me­nen Ver­si­che­rungs­pflicht gezahlt und spä­ter in frei­wil­li­ge Bei­trä­ge umge­wan­delt wer­den, zäh­len erst im Jahr der Umwand­lung als steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht für eine Beschäf­ti­gung durch ein Unter­neh­men, an wel­chem der Arbeit­neh­mer betei­ligt ist, ent­fällt erst mit Errei­chen der Sperr­mi­no­ri­tät.
Die Erdie­nens­frist von 10 Jah­ren für eine Pen­si­ons­zu­sa­ge gilt auch für eine nach­träg­li­che Erhö­hung einer bereits erteil­ten Zusa­ge.
Wenn der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer Geschäfts­räu­me an sei­ne GmbH wei­ter­ver­mie­tet und dabei einen Miet­vor­teil ein­be­hält, liegt kei­ne ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung vor.
Für den Nach­weis der erbrach­ten Stamm­ein­la­ge müs­sen GmbH-Gesell­schaf­ter nicht zwin­gend Zah­lungs- und Kon­to­un­ter­la­gen vor­le­gen.
Der Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens befreit den GmbH-Geschäfts­füh­rer noch nicht von der Haf­tung für fäl­li­ge Lohn­steu­er­zah­lun­gen.
Die umfas­sen­de Reform des GmbH-Rechts ist zum 1. Novem­ber 2008 in Kraft getre­ten.
Die umfas­sen­de Reform des GmbH-Rechts erleich­tert die Grün­dung einer GmbH und soll Miss­brauch bekämp­fen.
Der elek­tro­ni­sche Bun­des­an­zei­ger hat die Prei­se für die Ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses klei­ner und mitt­le­rer Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten deut­lich gesenkt.