GmbH-Ratgeber

Eine Pen­si­ons­zu­sa­ge ist in Ein­zel­fäl­len bereits nach weni­ger als fünf Jah­ren mög­lich.
Antei­le eines Ein­zel­un­ter­neh­mers an der Kapi­tal­ge­sell­schaft, von der er sei­ne Betriebs­stät­te gepach­tet hat, sind not­wen­di­ges Betriebs­ver­mö­gen.
Unre­gel­mä­ßi­ge Gehalts­zah­lun­gen an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kön­nen als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung ein­zu­ord­nen sein.
Auch wenn die Finanz­ver­wal­tung ande­rer Ansicht ist, hält der Bun­des­fi­nanz­hof eine dis­quo­ta­le Gewinn­aus­schüt­tung grund­sätz­lich für zuläs­sig.
Bei der Ver­rech­nung des Kör­per­schaft­steu­er­gut­ha­bens bahnt sich zum Jah­res­wech­sel eine Ände­rung des Ver­fah­rens an.
Auf­wen­dun­gen für den fehl­ge­schla­ge­nen Erwerb einer GmbH-Betei­li­gung sind weder Wer­bungs­kos­ten noch Betriebs­aus­ga­ben.
Auf für Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht des Geschäfts­füh­rers einer GmbH & Co. KG gilt die Rege­lung für GmbH-Geschäfts­füh­rer, sodass es auf die Ver­hält­nis­se bei der KG ankommt.
Ein gesell­schafts­ver­trag­li­ches Nut­zungs­ver­bot schließt die pri­va­te Nut­zung eines betrieb­li­chen Fahr­zeugs nicht aus. Ohne Nach­weis, dass das Fahr­zeug nicht pri­vat genutzt wur­de, gilt der Beweis des ers­ten Anscheins und damit die 1 %-Rege­lung.
Nach einer Recht­spre­chungs­än­de­rung des Bun­des­fi­nanz­hofs gilt die Gewer­be­steu­er­be­frei­ung der Betriebs­ka­pi­tal­ge­sell­schaft auch für das Besitz­per­so­nen­un­ter­neh­men.
Ein Dar­le­hen an den Gesell­schaf­ter, das nicht wesent­lich von bank­üb­li­chen Kon­di­tio­nen abweicht, führt nicht zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung.