Umsatzsteuer

Foto­bü­cher sind umsatz­steu­er­lich kei­ne Bücher und unter­lie­gen damit dem nor­ma­len Steu­er­satz von 19 %.
Fahr­si­cher­heits­trai­nings sind — unab­hän­gig vom Anbie­ter — im Regel­fall kei­ne umsatz­steu­er­freie Bil­dungs­leis­tung.
Die Ver­gü­tung eines Arz­tes für eine Tumor­mel­dung an das Krebs­re­gis­ter ist umsatz­steu­er­pflich­tig, weil hier kei­ne steu­er­freie Heil­be­hand­lung vor­liegt.
Für die Erstat­tung der gezahl­ten Mehr­wert­steu­er im nicht­kom­mer­zi­el­len Rei­se­ver­kehr soll eine Baga­tell­gren­ze von 50 Euro ein­ge­führt wer­den.
Beim ech­ten Fac­to­ring haf­tet der Fac­tor auch dann für die in der For­de­rung ent­hal­te­ne Umsatz­steu­er, wenn er dem abtre­ten­den Unter­neh­mer bereits aus­rei­chend liqui­de Mit­tel zur Beglei­chung der Umsatz­steu­er­schuld bereit­ge­stellt hat.
Aus den Bera­tungs­leis­tun­gen für die beab­sich­tig­te Grün­dung einer GmbH ist kein Vor­steu­er­ab­zug mög­lich.
Mit fünf Urtei­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof meh­re­re Zwei­fels­fra­gen zur Kon­zern­be­steue­rung im Umsatz­steu­er­recht geklärt.
In einem aktu­el­len Fall könn­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof gegen die Ansicht der Finanz­ver­wal­tung ent­schei­den, dass Rech­nungs­be­rich­ti­gun­gen auch rück­wir­kend mög­lich sind.
Eine Gleich­stel­lung elek­tro­ni­scher Medi­en mit gedruck­ten Medi­en bei der Umsatz­steu­er setzt eine Ände­rung der EU-Mehr­wert­steu­er­richt­li­nie vor­aus.
Die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer hat sich wegen der durch ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­ge­richts ent­stan­de­nen Unsi­cher­hei­ten bei der Anga­be der Rech­nungs­an­schrif­ten an das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um gewandt.