Umsatzsteuer

In einem aktu­el­len Fall könn­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof gegen die Ansicht der Finanz­ver­wal­tung ent­schei­den, dass Rech­nungs­be­rich­ti­gun­gen auch rück­wir­kend mög­lich sind.
Eine Gleich­stel­lung elek­tro­ni­scher Medi­en mit gedruck­ten Medi­en bei der Umsatz­steu­er setzt eine Ände­rung der EU-Mehr­wert­steu­er­richt­li­nie vor­aus.
Die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer hat sich wegen der durch ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­ge­richts ent­stan­de­nen Unsi­cher­hei­ten bei der Anga­be der Rech­nungs­an­schrif­ten an das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um gewandt.
Nach EU-Recht ist der von Pri­vat­leh­rern erteil­te Unter­richt umsatz­steu­er­frei, wes­halb ein Fahr­leh­rer beim Finanz­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg die Aus­set­zung der Voll­zie­hung der fest­ge­setz­ten Umsatz­steu­er-Vor­aus­zah­lung erreicht hat.
Das ers­te Finanz­ge­richt hat im Haupt­sa­che­ver­fah­ren über die Recht­mä­ßig­keit von geän­der­ten Umsatz­steu­er­be­schei­den in Bau­trä­ger­fäl­len ent­schie­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ernst­li­che Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit von nach­träg­lich geän­der­ten Umsatz­steu­er­be­schei­den in Bau­trä­ger­fäl­len und hat daher die Aus­set­zung der Voll­zie­hung gewährt.
Sowohl der gewerb­li­che als auch der pri­va­te Ver­kauf über eBay, ama­zon & Co. ist reich an steu­er­li­chen Stol­per­fal­len, wie meh­re­re aktu­el­le Urtei­le und Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen bewei­sen.
Die Lis­te der Steu­er­än­de­run­gen zum Jah­res­wech­sel fällt dies­mal über­schau­bar aus. Inter­es­sant für Unter­neh­mer sind vor allem die Ände­run­gen beim Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag.
Über­nimmt der Lea­sing­ge­ber die Ver­pflich­tun­gen aus einem vom Lea­sing­neh­mer geschlos­se­nen Kauf­ver­trag, kommt es hin­sicht­lich der umsatz­steu­er­li­chen Behand­lung die­ses Bestell­ein­tritts auf den Zeit­punkt der Über­nah­me an.
Ein Hotel mit eige­ner Sau­na kann zwar ein Pau­schal­an­ge­bot für eine Über­nach­tung mit Sau­n­a­nut­zung machen, muss den Preis für die Sau­naleis­tung aber geson­dert aus­wei­sen und mit dem nor­ma­len Umsatz­steu­er­satz anset­zen.