Umsatzsteuer

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um stellt klar, wel­che Orts­re­ge­lung bei der Über­las­sung von Räu­men und Ver­an­stal­tungs­e­quip­ment für einen Kon­gress zur Anwen­dung kommt.
Eine Ver­fü­gung der Finanz­ver­wal­tung erklärt die umsatz­steu­er­li­che Behand­lung der ver­schie­de­nen Ver­trags­for­men für die Über­las­sung von Flücht­lings­un­ter­künf­ten an die öffent­li­che Hand.
Der Bun­des­rat ver­langt in sei­ner Stel­lung­nah­me zum inof­fi­zi­el­len Jah­res­steu­er­ge­setz 2016 vie­le Ergän­zun­gen und Kor­rek­tu­ren zum bis­he­ri­gen Geset­zes­ent­wurf.
Nur weil der Euro­päi­sche Gerichts­hof die Mög­lich­keit eines Nicht­un­ter­neh­mers in einer Umsatz­steuer­or­gan­schaft nicht aus­ge­schlos­sen hat, folgt dar­aus noch kein Rechts­an­spruch.
Ab 2015 müs­sen Vor­rats­ge­sell­schaf­ten und über­nom­me­ne Fir­men­män­tel zwei Jah­re lang monat­lich eine Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung abge­ben.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass es für die Zuord­nung der Waren­be­we­gung bei einem Rei­hen­ge­schäft zwi­schen min­des­tens drei Unter­neh­mern auf die Umstän­de des Ein­zel­falls ankommt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof und das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt haben bekannt gege­ben, über wel­che Ver­fah­ren sie in die­sem Jahr ent­schei­den wol­len.
Wenn Objek­te von vorn­her­ein mit der Absicht einer unent­gelt­li­chen Wert­ab­ga­be ange­mie­tet oder ange­schafft wer­den, ist kein Vor­steu­er­ab­zug mög­lich.
Bei der Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung bleibt eine Vor­steu­er­erstat­tung auch dann eine steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ein­nah­me, wenn die vor­her­ge­hen­de Betriebs­aus­ga­be für die Rech­nung spä­ter nicht aner­kannt wird.
Der Grün­der einer Ein-Mann-Kapi­tal­ge­sell­schaft kann auch dann den Vor­steu­er­ab­zug für Leis­tun­gen zur Grün­dung der Gesell­schaft in Anspruch neh­men, wenn es spä­ter nicht zur Grün­dung kom­men soll­te.