Umsatzsteuer

Bei der Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung bleibt eine Vor­steu­er­erstat­tung auch dann eine steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ein­nah­me, wenn die vor­her­ge­hen­de Betriebs­aus­ga­be für die Rech­nung spä­ter nicht aner­kannt wird.
Der Grün­der einer Ein-Mann-Kapi­tal­ge­sell­schaft kann auch dann den Vor­steu­er­ab­zug für Leis­tun­gen zur Grün­dung der Gesell­schaft in Anspruch neh­men, wenn es spä­ter nicht zur Grün­dung kom­men soll­te.
Wegen der erneu­ten Geset­zes­än­de­rung bei der Umkehr der Steu­er­schuld­ner­schaft für die Lie­fe­rung von Metal­len hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um auch die Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung aus­ge­wei­tet.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit ver­schie­de­nen umsatz­steu­er­li­chen Fra­gen befasst, die ent­ste­hen kön­nen, wenn meh­re­re Unter­neh­mer zusam­men ein Gerät anschaf­fen.
Zum Jah­res­wech­sel haben sich euro­pa­weit die Regeln für die Umsatz­steu­er auf elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen an End­kun­den geän­dert.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.
Klein­un­ter­neh­mer müs­sen vor­sich­tig sein, um nicht auf der Umsatz­steu­er sit­zen zu blei­ben, wenn sie die Gut­schrift eines Kun­den akzep­tie­ren.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich zur umsatz­steu­er­recht­li­chen Behand­lung von Trans­port­hilfs­mit­teln geäu­ßert.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich mit dem Buch­nach­weis bei Aus­fuhr­lie­fe­run­gen befasst und dabei die Ver­bu­chung auf einem sepa­ra­ten Kon­to als Mög­lich­keit aner­kannt.
Der Leis­tungs­emp­fän­ger kann nicht direkt beim Finanz­amt die Erstat­tung von zu Unrecht bezahl­ter Umsatz­steu­er gel­tend machen.