Umsatzsteuer

In einer Ver­wal­tungs­an­wei­sung erklärt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Details zu den neu­en Pflicht­an­ga­ben für Rech­nun­gen.
In einer Ver­wal­tungs­an­wei­sung hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Regeln für die Gelan­gens­be­stä­ti­gung auf­ge­stellt, dar­un­ter eine bis 31. Dezem­ber 2013 ver­län­ger­te Über­gangs­re­ge­lung
Durch eine bereits in Kraft getre­te­ne Ände­rung im Umsatz­steu­er­recht sind Dienst­wa­gen für Mit­ar­bei­ter mit Wohn­sitz im Aus­land jetzt mit mehr steu­er­li­chem Ver­wal­tungs­auf­wand ver­bun­den.
Auch wenn der Käu­fer einer For­de­rung den Ver­käu­fer von Ver­wal­tungs- und Voll­stre­ckungs­tä­tig­kei­ten ent­las­tet, erbringt er damit kei­ne umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Leis­tung an den Ver­käu­fer.
Wenn ein Teil der Umsät­ze den Vor­steu­er­ab­zug aus­schließt, kommt es für den Vor­steu­er­ab­zug aus Vor­leis­tun­gen, die nicht einem bestimm­ten Umsatz zuge­ord­net wer­den kön­nen, auf das Ver­hält­nis der Umsät­ze im Besteue­rungs­zeit­raum an.
Allein im Umsatz­steu­er­recht gibt es zahl­rei­che Ände­run­gen durch das Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz, die fast alle Unter­neh­men in der einen oder ande­ren Wei­se betref­fen.
Bei Dau­er­leis­tun­gen kann eine spä­te­re Rech­nungs­be­rich­ti­gung schwie­rig sein, weil hier nicht allein der Ver­trag die Vor­aus­set­zun­gen an eine Rech­nung erfüllt, son­dern regel­mä­ßi­ge Zah­lun­gen eben­falls not­wen­dig sind.
Die Finanz­ver­wal­tung äußert sich zur Hand­ha­bung der Umsatz­steu­er als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Zah­lung.
Daten­über­mitt­lun­gen ohne Zer­ti­fi­kat akzep­tiert die Finanz­ver­wal­tung nur noch bis zum 31. August 2013.
Für alle nach dem 19. Dezem­ber 2012 aus­ge­führ­ten Aus­fuhr­lie­fe­run­gen von Kraft­fahr­zeu­gen gel­ten geän­der­te Vor­schrif­ten für den Beleg­nach­weis.