Umsatzsteuer

Wenn ein Teil der Umsät­ze den Vor­steu­er­ab­zug aus­schließt, kommt es für den Vor­steu­er­ab­zug aus Vor­leis­tun­gen, die nicht einem bestimm­ten Umsatz zuge­ord­net wer­den kön­nen, auf das Ver­hält­nis der Umsät­ze im Besteue­rungs­zeit­raum an.
Allein im Umsatz­steu­er­recht gibt es zahl­rei­che Ände­run­gen durch das Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz, die fast alle Unter­neh­men in der einen oder ande­ren Wei­se betref­fen.
Bei Dau­er­leis­tun­gen kann eine spä­te­re Rech­nungs­be­rich­ti­gung schwie­rig sein, weil hier nicht allein der Ver­trag die Vor­aus­set­zun­gen an eine Rech­nung erfüllt, son­dern regel­mä­ßi­ge Zah­lun­gen eben­falls not­wen­dig sind.
Die Finanz­ver­wal­tung äußert sich zur Hand­ha­bung der Umsatz­steu­er als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Zah­lung.
Für alle nach dem 19. Dezem­ber 2012 aus­ge­führ­ten Aus­fuhr­lie­fe­run­gen von Kraft­fahr­zeu­gen gel­ten geän­der­te Vor­schrif­ten für den Beleg­nach­weis.
Daten­über­mitt­lun­gen ohne Zer­ti­fi­kat akzep­tiert die Finanz­ver­wal­tung nur noch bis zum 31. August 2013.
Wenn die Beher­ber­gung von Arbeit­neh­mern nur kurz­fris­tig ange­legt ist, fällt auf den geld­wer­ten Vor­teil oder das Ent­gelt zusätz­lich Umsatz­steu­er an, meint das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat jetzt erläu­tert, wel­chen Steu­er­satz Imbiss­bu­den, Restau­rants und Cate­rer auf zube­rei­te­te Spei­sen anwen­den müs­sen.
Die Finanz­ver­wal­tung warnt vor unse­riö­sen Ange­bo­ten zur kos­ten­pflich­ti­gen Regis­trie­rung, Erfas­sung und Ver­öf­fent­li­chung einer USt­IdNr.
Wider­spricht der Gut­schrift­emp­fän­ger einer Gut­schrift, dann berech­tigt die Gut­schrift nicht mehr zum Vor­steu­er­ab­zug.