Umsatzsteuer

Solan­ge die mate­ri­el­len Vor­aus­set­zun­gen für eine Steu­er­be­frei­ung erfüllt sind, kann auf die Beleg- und Buch­nach­wei­se aus­nahms­wei­se auch ver­zich­tet wer­den.
Fin­det wie im Fall einer pau­scha­lier­ten Kün­di­gungs­ent­schä­di­gung kein Leis­tungs­aus­tausch statt, kann auch kei­ne umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Leis­tung vor­lie­gen.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.
Das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen lie­fert ein win­ter­li­ches Urteil zum Schmun­zeln.
Ein Unter­neh­mer, der noch kei­ne Steu­er­num­mer erhal­ten hat, muss die­se not­falls gericht­lich ein­kla­gen, anstatt das Akten­zei­chen des Finanz­amts als Steu­er­num­mer in der Rech­nung aus­zu­wei­sen.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 ent­hält neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men der Geset­zes­tex­te auch eine gan­ze Rei­he von Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um prüft der­zeit die Mög­lich­keit, die Pflicht zur elek­tro­ni­schen Signa­tur bereits ab Mit­te nächs­ten Jah­res abzu­schaf­fen.
Wegen der Anfangs­schwie­rig­kei­ten mit dem neu­en elek­tro­ni­schen Vor­steu­er­ver­gü­tungs­ver­fah­ren wird die Antrags­frist für 2009 bis zum 31. März 2011 ver­län­gert.
Weil die Umsatz­steu­er-Richt­li­ni­en offen­bar nicht mehr schnell genug aktua­li­siert wer­den kön­nen, wur­den sie ab dem 1. Novem­ber 2010 durch einen Anwen­dungs­er­lass ersetzt.
Weil sich der Finanz­mi­nis­ter von einer Reform mehr Ärger als Ein­nah­men erwar­tet, soll die geplan­te Mehr­wert­steu­er­re­form vor­erst nicht wei­ter ver­folgt wer­den.