Umsatzsteuer
Der Europäische Gerichtshof meint, dass Imbissstände keine Dienstleistung erbringen, sondern nur Nahrungsmittel liefern.
Der Bundesfinanzhof will jetzt Leistungen nicht mehr zum Vorsteuerabzug zulassen, wenn die Leistung von Anfang an für eine unentgeltliche Entnahme vorgesehen ist.
Den Verkauf einer privaten Sammlung in zahlreichen Auktionen über eBay sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg als umsatzsteuerpflichtig an.
Solange die materiellen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind, kann auf die Beleg- und Buchnachweise ausnahmsweise auch verzichtet werden.
Findet wie im Fall einer pauschalierten Kündigungsentschädigung kein Leistungsaustausch statt, kann auch keine umsatzsteuerpflichtige Leistung vorliegen.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.
Das Finanzgericht Niedersachsen liefert ein winterliches Urteil zum Schmunzeln.
Wegen der Anfangsschwierigkeiten mit dem neuen elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren wird die Antragsfrist für 2009 bis zum 31. März 2011 verlängert.
Weil die Umsatzsteuer-Richtlinien offenbar nicht mehr schnell genug aktualisiert werden können, wurden sie ab dem 1. November 2010 durch einen Anwendungserlass ersetzt.
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