Umsatzsteuer

Mit dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz setzt die neue Regie­rungs­ko­ali­ti­on ihr steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm um.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um erläu­tert die Steu­er­schuld­ner­schaft bei Bau­leis­tun­gen an Leis­tungs­emp­fän­ger, die selbst Bau­leis­tun­gen erbrin­gen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um äußert sich zu Fra­gen im Zusam­men­hang mit den Ände­run­gen beim Ort einer Dienst­leis­tung.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen die Umsatz­steu­er­vor­aus­zah­lung auch 2009 und 2010 nicht als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Aus­ga­be behan­deln, weil sich deren Fäl­lig­keit am 10. Janu­ar wegen des Wochen­en­des ver­schiebt.
Anders als Schrift­stel­ler haben Über­set­zer nicht die Mög­lich­keit, eine Vor­steu­er­pau­scha­lie­rung in Anspruch zu neh­men.
Für Werk­lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen eines aus­län­di­schen Unter­neh­mers gilt ab 2010 eine erwei­ter­te Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers.
Die Pflicht zur Abga­be der Zusam­men­fas­sen­den Mel­dun­gen gilt ab 2010 auch für inner­ge­mein­schaft­li­che Dienst­leis­tun­gen.
Exis­tenz­grün­der kön­nen in einer Rech­nung auch ein vor­läu­fi­ges Akten­zei­chen als Steu­er­num­mer ange­ben, wenn sie vom Finanz­amt noch kei­ne end­gül­ti­ge Steu­er­num­mer zuge­wie­sen bekom­men haben.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um beant­wor­tet Zwei­fels­fra­gen zu den Ände­run­gen durch das Mehr­wert­steu­er­pa­ket.
Ab 2010 gilt ein neu­es Ver­fah­ren für die Vor­steu­er­ver­gü­tung aus inner­ge­mein­schaft­li­chen Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen.