Umsatzsteuer

Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof soll ent­schei­den, wann voll steu­er­pflich­ti­ge Restau­ra­ti­ons­leis­tun­gen oder steu­er­ermä­ßig­te Lie­fe­run­gen von Nah­rungs­mit­teln vor­lie­gen.
Die Bun­des­re­gie­rung berei­tet ein zwei­tes gro­ßes Steu­er­ge­setz vor, das vor allem EU-recht­li­che Vor­ga­ben umset­zen soll.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Mit dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz setzt die neue Regie­rungs­ko­ali­ti­on ihr steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm um.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um erläu­tert die Steu­er­schuld­ner­schaft bei Bau­leis­tun­gen an Leis­tungs­emp­fän­ger, die selbst Bau­leis­tun­gen erbrin­gen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um äußert sich zu Fra­gen im Zusam­men­hang mit den Ände­run­gen beim Ort einer Dienst­leis­tung.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen die Umsatz­steu­er­vor­aus­zah­lung auch 2009 und 2010 nicht als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Aus­ga­be behan­deln, weil sich deren Fäl­lig­keit am 10. Janu­ar wegen des Wochen­en­des ver­schiebt.
Anders als Schrift­stel­ler haben Über­set­zer nicht die Mög­lich­keit, eine Vor­steu­er­pau­scha­lie­rung in Anspruch zu neh­men.
Für Werk­lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen eines aus­län­di­schen Unter­neh­mers gilt ab 2010 eine erwei­ter­te Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers.