Umsatzsteuer

Neben rei­nen Kor­rek­tur- und Repa­ra­tur­maß­nah­men ent­hält der Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums auch vie­le Ände­run­gen, die prak­ti­sche Bedeu­tung haben.
Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro muss die Zuzah­lungs­quit­tung kor­rek­te Anga­ben zum Leis­tungs­emp­fän­ger ent­hal­ten, um eine dop­pel­te Steu­er­schuld zu ver­mei­den.
Die EU plant eine Ver­ein­heit­li­chung und Ver­ein­fa­chung der Rech­nungs­vor­schrif­ten, die spä­tes­tens ab 2013 gel­ten soll.
Eine Ände­rung der Recht­spre­chung führt dazu, dass Garan­tie­zu­sa­gen eines Kfz-Händ­lers jetzt nicht mehr umsatz­steu­er­frei sind, sofern sie nicht aus­schließ­lich die Erstat­tung der Repa­ra­tur­kos­ten umfas­sen.
Ab 2013 sol­len elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen voll­stän­dig mit Papier­rech­nun­gen gleich­ge­stellt wer­den, womit die Pflicht zur Signa­tur der elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen weg­fällt.
Nach dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setzt liegt jetzt das zwei­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor.
Gärt­ne­rei­en und Gar­ten­bau­be­trie­be kön­nen jetzt in bestimm­ten Fäl­len Pflan­zen selbst dann mit dem ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz abrech­nen, wenn sie das Ein­pflan­zen über­neh­men.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um erklärt sei­ne Vor­stel­lun­gen zur Umsatz­steu­er­re­du­zie­rung auf Beher­ber­gungs­leis­tun­gen.
Von der Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he kom­men ers­te Hin­wei­se zu den Abgren­zungs­pro­ble­men bei Beher­ber­gungs­leis­tun­gen zwi­schen ermä­ßig­ten und nor­mal besteu­er­ten Leis­tun­gen.
Eine Mai­ling­ak­ti­on als Teil eines Maß­nah­men­bün­dels fällt nicht unter den ermä­ßig­ten Steu­er­satz für Druck­schrif­ten.