Umsatzsteuer

Gärt­ne­rei­en und Gar­ten­bau­be­trie­be kön­nen jetzt in bestimm­ten Fäl­len Pflan­zen selbst dann mit dem ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz abrech­nen, wenn sie das Ein­pflan­zen über­neh­men.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um erklärt sei­ne Vor­stel­lun­gen zur Umsatz­steu­er­re­du­zie­rung auf Beher­ber­gungs­leis­tun­gen.
Von der Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Karls­ru­he kom­men ers­te Hin­wei­se zu den Abgren­zungs­pro­ble­men bei Beher­ber­gungs­leis­tun­gen zwi­schen ermä­ßig­ten und nor­mal besteu­er­ten Leis­tun­gen.
Eine Mai­ling­ak­ti­on als Teil eines Maß­nah­men­bün­dels fällt nicht unter den ermä­ßig­ten Steu­er­satz für Druck­schrif­ten.
Ein pri­vat genutz­ter Anbau an ein Betriebs­ge­bäu­de, der sich räum­lich vom übri­gen Gebäu­de tren­nen lässt, kann nicht zum Betriebs­ver­mö­gen gehö­ren und berech­tigt auch nicht zum Vor­steu­er­ab­zug.
Der Steu­er­be­ra­ter­ver­band ver­sucht noch, eine Abmil­de­rung der Frist­ver­kür­zung bei den Zusam­men­fas­sen­den Mel­dun­gen zu errei­chen.
Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler müs­sen sich auf eine Rei­he grö­ße­rer und klei­ne­rer Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel ein­stel­len.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof soll ent­schei­den, wann voll steu­er­pflich­ti­ge Restau­ra­ti­ons­leis­tun­gen oder steu­er­ermä­ßig­te Lie­fe­run­gen von Nah­rungs­mit­teln vor­lie­gen.
Die Bun­des­re­gie­rung berei­tet ein zwei­tes gro­ßes Steu­er­ge­setz vor, das vor allem EU-recht­li­che Vor­ga­ben umset­zen soll.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.