Umsatzsteuer
Ab 2010 gilt ein neues Verfahren für die Vorsteuervergütung aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen.
Ehrenamtlich und doch nicht umsatzsteuerfrei ist die Zubereitung von Mahlzeiten in vielen Schulcafeterias, die von Elternvereinen geführt werden — so hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Mitgliedsbeitrag eines Vereins kann auch dann ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt sein, wenn sich die Höhe des Beitrags nicht nach dem Umfang der Leistung richtet.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Fehlt eine an und für sich übliche Angabe zur Identifizierung der gelieferten Gegenstände, kann das ein Indiz für eine tatsächlich nicht ausgeführte Lieferung sein.
Preisnachlässe durch einen Verkaufsagentem führen zu einer Reduzierung des Vorsteuerabzugs beim Kunden. Das Bundesfinanzministerium hat dazu nun eine Vertrauensschutzregelung geschaffen.
Die Abgabe werthaltiger Abfälle führt regelmäßig zu tauschähnlichen Umsätzen.
Der Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung ist nur möglich, solange der Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Nach einer Vereinbarung der EU-Finanzminister können die EU-Mitgliedsstaaten nun für einige Dienstleistungsbranchen ebenfalls den reduzierten Steuersatz einführen.
Die Rücknahme gebrauchter Umzugskartons ist keine Erlösminderung, sondern eine eigenständige Lieferung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen