Umsatzsteuer

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat über die umsatz­steu­er­li­che Behand­lung von Kran­ken­trans­por­ten im Nah­ver­kehr ent­schie­den.
Ist eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge so dimen­sio­niert, dass regel­mä­ßig über­schüs­si­ger Strom ver­zeugt wird, so erfolgt der Betrieb unter­neh­me­risch und ein vol­ler Vor­steu­er­ab­zug ist schon in der Inves­ti­ti­ons­pha­se mög­lich.
Die ver­deck­te Rabatt­ge­wäh­rung durch über­höh­te Inzah­lung­nah­me eines Gebraucht­wa­gens wirkt sich nicht immer auf die Bemes­sungs­grund­la­ge der Ver­mitt­lungs­leis­tung aus.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat ein­deu­tig ent­schie­den, dass die Unter­ver­mitt­lung von Kre­di­ten durch Finanz­be­ra­ter eine umsatz­steu­er­freie Leis­tung ist.
Die Finanz­ver­wal­tung folgt der Recht­spre­chung was die teil­wei­se Pro­vi­si­ons­wei­ter­lei­tung durch Ver­kaufs­agen­ten an den Käu­fer betrifft.
Da die Nach­weis­an­for­de­rung für eine inner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­rung nur eine Soll­vor­schrift ist, kann der Nach­weis auch auf ande­rem Weg als vor­ge­se­hen geführt wer­den.
Die Ent­schei­dung über die Zuord­nung eines gemischt genutz­ten Gebäu­des zum Unter­neh­mens­ver­mö­gen muss in dem Besteue­rungs­zeit­raum getrof­fen wer­den, in dem der Anspruch auf Vor­steu­er­ab­zug ent­stan­den ist.
Für eine steu­er­freie inner­ge­mein­schaft­li­che Beför­de­rung müs­sen buch- und beleg­mä­ßi­ge Nach­wei­se mit der USt­IdNr. des Leis­tungs­emp­fän­gers vor­lie­gen.
Für den Ver­kauf eines Wirt­schafts­guts aus dem vor­steu­er­ent­las­te­ten Unter­neh­mens­ver­mö­gen wird der Erbe auch zum Steu­er­schuld­ner der Umsatz­steu­er.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die Vor­aus­set­zun­gen für die Ver­gü­tung von Vor­steu­er an im Aus­land ansäs­si­ge Unter­neh­mer klar defi­niert.