Umsatzsteuer

Cate­ring-Unter­neh­men, die neben der Lie­fe­rung von Spei­sen und Geträn­ken zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen erbrin­gen, dür­fen nicht den ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz gel­tend machen.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen die im Janu­ar gezahl­te Umsatz­steu­er-Vor­aus­zah­lung für Dezem­ber als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Aus­ga­be dem Vor­jahr zuord­nen.
Auch wenn Rei­se­lei­ter ihre Dienst­leis­tun­gen tat­säch­lich im Aus­land erbrin­gen, gilt umsatz­steu­er­recht­lich der Ort des Rei­se­ver­an­stal­ters als Leis­tungs­ort.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat über die umsatz­steu­er­li­che Behand­lung von Kran­ken­trans­por­ten im Nah­ver­kehr ent­schie­den.
Ist eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge so dimen­sio­niert, dass regel­mä­ßig über­schüs­si­ger Strom ver­zeugt wird, so erfolgt der Betrieb unter­neh­me­risch und ein vol­ler Vor­steu­er­ab­zug ist schon in der Inves­ti­ti­ons­pha­se mög­lich.
Die ver­deck­te Rabatt­ge­wäh­rung durch über­höh­te Inzah­lung­nah­me eines Gebraucht­wa­gens wirkt sich nicht immer auf die Bemes­sungs­grund­la­ge der Ver­mitt­lungs­leis­tung aus.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat ein­deu­tig ent­schie­den, dass die Unter­ver­mitt­lung von Kre­di­ten durch Finanz­be­ra­ter eine umsatz­steu­er­freie Leis­tung ist.
Die Finanz­ver­wal­tung folgt der Recht­spre­chung was die teil­wei­se Pro­vi­si­ons­wei­ter­lei­tung durch Ver­kaufs­agen­ten an den Käu­fer betrifft.
Da die Nach­weis­an­for­de­rung für eine inner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­rung nur eine Soll­vor­schrift ist, kann der Nach­weis auch auf ande­rem Weg als vor­ge­se­hen geführt wer­den.
Die Ent­schei­dung über die Zuord­nung eines gemischt genutz­ten Gebäu­des zum Unter­neh­mens­ver­mö­gen muss in dem Besteue­rungs­zeit­raum getrof­fen wer­den, in dem der Anspruch auf Vor­steu­er­ab­zug ent­stan­den ist.