Umsatzsteuer

Die Umwand­lung einer Schuld erfül­lungs­hal­ber führt nicht zur Vor­steu­er­be­rich­ti­gung.
Der vom Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­de­te Ent­wurf eines Haus­halts­be­gleit­ge­set­zes 2006 sieht wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht für 2006 und 2007 vor.
Die Wert­min­de­rungs­ent­schä­di­gung bei der Rück­ga­be eines Lea­sing-Fahr­zeugs ist beim Lea­sing­ge­ber ein umsatz­steu­er­pflich­ti­ges Nut­zungs­ent­gelt.
Nur eine Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Gan­zen ist umsatz­steu­er­frei.
Für die wirk­sa­me Ver­la­ge­rung des Leis­tungs­or­tes genügt nicht die Anga­be der USt-IdNr. im Brief­pa­pier.
Mit zwei wei­te­ren Gesetz­ent­wür­fen plant die Gro­ße Koali­ti­on eine gan­ze Rei­he wei­te­rer Steu­er­än­de­run­gen für 2006 und die fol­gen­den Jah­re.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat zur Anga­be des Lie­fer­zeit­punk­tes in Rech­nun­gen Stel­lung genom­men.
Die Abfin­dung aus einem Auf­lö­sungs­ver­trag unter­liegt als sons­ti­ge Leis­tung der Umsatz­steu­er, wes­halb manch­mal eine Abfin­dung für eine frist­lo­se Kün­di­gung güns­ti­ger ist.
Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Han­no­ver hat zur umsatz­steu­er­li­chen Behand­lung von Kran­ken­be­för­de­run­gen Stel­lung genom­men.
Ein biß­chen Aus­ga­ben­kür­zung und viel Steu­er­erhö­hung fin­det sich in der Finanz­pla­nung der Groß­ko­ali­tio­nä­re.