Umsatzsteuer

Beginn und Ende der Unter­neh­mer­ei­gen­schaft einer Kapi­tal­ge­sell­schaft — und damit deren Recht zum Vor­steu­er­ab­zug — sind unab­hän­gig von zivil­recht­li­chen Fra­gen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat den vol­len Vor­steu­er­ab­zug aus Bewir­tungs­kos­ten wie­der mög­lich gemacht, wäh­rend noch nicht klar ist, wie die Rechts­la­ge bei wei­te­ren nicht abzieh­ba­ren Betriebs­aus­ga­ben aus­sieht.
Für eine Grab­pfle­ge­leis­tung wird grund­sätz­lich der vol­le Umsatz­steu­er­satz fäl­lig. Das gilt auch für Pflan­zen, die im Rah­men der Grab­pfle­ge gelie­fert wer­den.
Wäh­rend bis­her die Organ­stel­lung des GmbH-Geschäfts­füh­rers zwin­gend zur Nicht­selb­stän­dig­keit führ­te, lässt der Bun­des­fi­nanz­hof jetzt unter gewis­sen Umstän­den auch die Bewer­tung als selbst­stän­di­ge Tätig­keit zu.
Aus Ver­ein­fa­chungs­grün­den gilt die Tele­kom auch für Leis­tun­gen von Drit­ten, die sie in ihren Rech­nun­gen abrech­net, als leis­ten­des Unter­neh­men.
Ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs führt mög­li­cher­wei­se zur Umsatz­steu­er­pflicht für die Mit­glieds­bei­trä­ge von Ver­ei­nen.
Die Abschaf­fung des Vor­steu­er­ab­zugs aus den Rei­se­kos­ten­pau­scha­len kommt jetzt in einem Revi­si­ons­ver­fah­ren vor dem Bun­des­fi­nanz­hof auf den Prüf­stand.
Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen und Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen kön­nen noch für bis zum 31. Mai 2005 enden­de Zeit­räu­me in Papier­form abge­ge­ben wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bestä­tigt, dass die Ein­schrän­kung des Vor­steu­er­ab­zugs für Bewir­tungs­kos­ten nicht mit EU-Recht ver­ein­bar ist.
Die Finanz­ver­wal­tung macht Unter­neh­mer für nicht gezahl­te Umsatz­steu­er haft­bar, wenn sie die Lie­fe­rung an einen aus­län­di­schen Schein­un­ter­neh­mer als steu­er­frei behan­deln.