Umsatzsteuer

Ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs führt mög­li­cher­wei­se zur Umsatz­steu­er­pflicht für die Mit­glieds­bei­trä­ge von Ver­ei­nen.
Die Abschaf­fung des Vor­steu­er­ab­zugs aus den Rei­se­kos­ten­pau­scha­len kommt jetzt in einem Revi­si­ons­ver­fah­ren vor dem Bun­des­fi­nanz­hof auf den Prüf­stand.
Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen und Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen kön­nen noch für bis zum 31. Mai 2005 enden­de Zeit­räu­me in Papier­form abge­ge­ben wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bestä­tigt, dass die Ein­schrän­kung des Vor­steu­er­ab­zugs für Bewir­tungs­kos­ten nicht mit EU-Recht ver­ein­bar ist.
Die Finanz­ver­wal­tung macht Unter­neh­mer für nicht gezahl­te Umsatz­steu­er haft­bar, wenn sie die Lie­fe­rung an einen aus­län­di­schen Schein­un­ter­neh­mer als steu­er­frei behan­deln.
Zwar zah­len Spe­di­teu­re für die Auto­bahn­maut selbst kei­ne Umsatz­steu­er, in ihren Rech­nun­gen müs­sen sie aber auch die Maut der Umsatz­steu­er unter­wer­fen.
Ab 2005 müs­sen die Lohn­steu­er­da­ten und Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen auf elek­tro­ni­schem Weg an das Finanz­amt über­tra­gen wer­den.
Das EU-Richt­li­ni­en-Umset­zungs­ge­setz, das am 15. Dezem­ber 2004 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wur­de, führt zu eini­gen Ver­än­de­run­gen bei der Umsatz­steu­er.
Die Son­der­re­ge­lung bei der Ist-Ver­steue­rung für die neu­en Bun­des­län­der wur­de um zwei Jah­re bis Ende 2006 ver­län­gert.
Der Vor­steu­er­ab­zug ist erst in dem Vor­anmel­dungs­zeit­raum mög­lich, in dem die ent­spre­chen­de Rech­nung ein­ge­gan­gen ist.