Umsatzsteuer
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, das am 15. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, führt zu einigen Veränderungen bei der Umsatzsteuer.
Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.
Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die entsprechende Rechnung eingegangen ist.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft jetzt Klarheit, welche Angaben bei Boni, Skonti und Lieferungs- und Leistungsdaten aus umsatzsteuerlicher Sicht vorgeschrieben sind.
Eine unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer ist zwingend zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht wird.
Für die umsatzsteuerfreie Lieferung an Unternehmen in den neuen Mitgliedssaaten der EU gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2004.
Seit dem 1. Januar gilt eine erweiterte Haftung für Umsatzsteuerschulden der Lieferanten — vorausgesetzt, die Preisgestaltung des Lieferanten gibt Anlass zum Misstrauen.
Zum 1. April 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf fast die gesamte Baubranche ausgedehnt.
Das EU-Recht lässt es zu, dass man Geschäftsessen nicht nur zu 70 %, sondern zu 100 % bei der Vorsteuer berücksichtigen kann.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026