Selbständige und Unternehmer

Nach der Absen­kung auf 4,9 % für 2026 soll der Bei­trags­satz zur Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be für 2027 wie­der auf den vor­he­ri­gen Wert von 5,0 % stei­gen.
Eine Ent­las­tung von nied­ri­gen und mitt­le­ren Ein­kom­men ab 2027 wird nach den Plä­nen der Gro­ßen Koali­ti­on durch Anhe­bung der Rei­chen­steu­er und Kür­zung des Steu­er­bo­nus für Hand­wer­k­erleis­tun­gen gegen­fi­nan­ziert.
Im steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­recht ist der Begriff der Betriebs­stät­te wei­ter aus­zu­le­gen als die Betriebs­stät­ten­de­fi­ni­ti­on in der Abga­ben­ord­nung, was Fol­gen für die Ent­fer­nungs­pau­scha­le und die 1 %-Rege­lung hat.
Die Abzin­sung von lebens­läng­li­chen Nut­zun­gen und Leis­tun­gen mit einem Zins­satz von 5,5 % ist trotz Nied­rig­zins­pha­se ver­fas­sungs­ge­mäß, weil es sich um eine lang­fris­ti­ge Bewer­tungs­re­ge­lung han­delt.
Für die Bil­dung einer Reinves­ti­ti­ons­rück­la­ge ist bei der Prü­fung des Ver­bleibs der Immo­bi­lie im Betriebs­ver­mö­gen die Vor­be­sitz­zeit meh­re­rer Schwes­ter­per­so­nen­ge­sell­schaf­ten zusam­men­zu­rech­nen.
Für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug eines häus­li­chen Arbeits­zim­mers müs­sen sämt­li­che Auf­wen­dun­gen ein­zeln, zeit­nah und geson­dert erfasst wer­den.
Ansprü­che aus der Rück­bau­ver­pflich­tung eines Mie­ters muss der Ver­mie­ter nicht in der Bilanz akti­vie­ren, solan­ge deren Ent­ste­hung noch nicht sicher ist.
Die Bil­dung einer Rück­stel­lung für ein Vor­ru­he­stands­mo­dell ist nicht erst ab der Frei­stel­lung eines Arbeit­neh­mers, son­dern bereits ab Erwerb eines ent­spre­chen­den Anspruchs mög­lich.
Die tat­säch­li­che Durch­füh­rung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags erfor­dert auch die zeit­na­he Erfül­lung der dar­aus resul­tie­ren­den Ansprü­che.
Die Gewinn­gren­ze für die Inan­spruch­nah­me des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags bezieht sich auf den steu­er­li­chen Gewinn, der auch außer­bi­lan­zi­el­le Hin­zu­rech­nun­gen umfas­sen kann.