Selbständige und Unternehmer

Die tat­säch­li­che Durch­füh­rung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags erfor­dert auch die zeit­na­he Erfül­lung der dar­aus resul­tie­ren­den Ansprü­che.
Die Gewinn­gren­ze für die Inan­spruch­nah­me des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags bezieht sich auf den steu­er­li­chen Gewinn, der auch außer­bi­lan­zi­el­le Hin­zu­rech­nun­gen umfas­sen kann.
Im Gegen­satz zu Fremd-Geschäfts­füh­rern ist bei einem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer der Anscheins­be­weis für die Pri­vat­nut­zung eines Fir­men­wa­gens nicht auf die Fäl­le beschränkt, in denen eine Ver­ein­ba­rung zur Über­las­sung des Fir­men­wa­gens besteht.
Soweit der Abzug von Mie­ten und Pach­ten durch eine Ein­be­zie­hung in die Her­stel­lungs­kos­ten von Wirt­schafts­gü­tern neu­tra­li­siert wur­de, sind sie nicht bei der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung zu berück­sich­ti­gen.
Auch bei der Gewer­be­steu­er gilt das Prin­zip, dass Erstat­tungs­zin­sen steu­er­pflich­tig sind, wäh­rend Nach­zah­lungs­zin­sen nicht als Betriebs­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den kön­nen.
Neben dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 und dem Aktiv­ren­ten­ge­setz hat der Bun­des­rat den Weg für ver­schie­de­ne wei­te­re steu­er­li­che Ände­rungs­ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen frei gemacht.
Die Rege­lun­gen zur Min­dest­ge­winn­be­steue­rung sind trotz gewis­ser Ungleich­beh­anldun­gen und Typi­sie­run­gen nicht ver­fas­sungs­wid­rig, auch wenn dadurch Tei­le des Ver­lust­vor­trags ver­lo­ren gehen kön­nen.
Im Rah­men einer Betriebs­prü­fung kann das Finanz­amt auch E-Mails mit steu­er­li­chem Bezug ver­lan­gen, soweit die­se den Cha­rak­ter von Han­dels- und Geschäfts­brie­fen erfül­len.
Auch wenn eine sorg­fäl­ti­ge schrift­li­che Fest­le­gung von Ver­ein­ba­run­gen mit nahe­ste­hen­den Per­so­nen und Gesell­schaf­ten immer anzu­ra­ten ist, han­delt es sich dabei nicht um eine zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug.
Die Ein­füh­rung der obli­ga­to­ri­schen E-Rech­nung für bestimm­te Umsät­ze ab 2025 hat eine Anpas­sung der Buch­füh­rungs­re­geln (GoBD) not­wen­dig gemacht.