Selbständige und Unternehmer

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bekannt gege­ben, in wel­chen Ver­fah­ren 2017 vor­aus­sicht­lich ein Urteil fal­len wird.
Die Gren­ze für die Sofort­ab­schrei­bung von gering­wer­ti­gen Wirt­schafts­gü­tern soll 2018 von bis­her 410 Euro auf 800 Euro ange­ho­ben wer­den.
Die Rege­lung zum Erlass der Steu­er auf Sanie­rungs­ge­win­ne ist ver­fas­sungs­wid­rig, weil es kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge für den Erlass gibt.
Ein neu­es Gesetz bringt neben umfas­sen­den Mit­tei­lungs- und Anzei­ge­pflich­ten für Geschäfts­be­zie­hun­gen ins Aus­land auch eine gene­rel­le Abschaf­fung des steu­er­li­chen Bank­ge­heim­nis­ses.
Der Über­gang von der Ein­künf­te­er­zie­lungs­ab­sicht zur Lieb­ha­be­rei führt nicht sofort zu einer steu­er­pflich­ti­gen Betriebs­auf­ga­be, son­dern wird erst dann antei­lig besteu­ert, wenn der Betrieb tat­säch­lich auf­ge­ge­ben oder ver­kauft wird.
Per Gesetz möch­te der Bun­des­rat gegen Steu­er­ge­stal­tun­gen vor­ge­hen, die über Lizenz­mo­del­le die Nut­zung nied­ri­ger Hebe­sät­ze in einem ande­ren Ort zum Ziel haben.
Ein Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag für eine bereits durch­ge­führ­te Inves­ti­ti­on kann auch noch nach­träg­lich zur Gewinn­glät­tung gel­tend gemacht wer­den.
Eine Lea­sing­son­der­zah­lung kann zwar in der Regel sofort in vol­ler Höhe als Betriebs­aus­ga­be abge­zo­gen wer­den. Bei einer spä­te­ren Nut­zungs­än­de­rung ist aber eine Kor­rek­tur not­wen­dig.
Das Bilanz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz aus dem Som­mer 2015 ent­hält wich­ti­ge Ände­run­gen bei der Bilan­zie­rung, die für den Jah­res­ab­schluss 2016 erst­mals ver­bind­lich anzu­wen­den sind.
Eines der umfang­reichs­ten Steu­er­än­de­rungs­ge­set­ze des Jah­res 2016 bringt zum Jah­res­wech­sel vie­le Ände­run­gen, die aber haupt­säch­li­che mul­ti­na­tio­na­le Kon­zer­ne und ande­re grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te betref­fen.