Selbständige und Unternehmer
Eine Leasingsonderzahlung kann zwar in der Regel sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden. Bei einer späteren Nutzungsänderung ist aber eine Korrektur notwendig.
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz aus dem Sommer 2015 enthält wichtige Änderungen bei der Bilanzierung, die für den Jahresabschluss 2016 erstmals verbindlich anzuwenden sind.
Eines der umfangreichsten Steueränderungsgesetze des Jahres 2016 bringt zum Jahreswechsel viele Änderungen, die aber hauptsächliche multinationale Konzerne und andere grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.
Für Selbständige und Unternehmer hat der Jahreswechsel diesmal vergleichsweise wenige, aber dafür bedeutsame Änderungen mit sich gebracht.
Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.
Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.
Die Finanzverwaltung gibt Hinweise zur Abfärbung gewerblicher Einkünfte auf die Tätigkeit als Arzt, insbesondere bei der integrierten Versorgung in Gemeinschaftspraxen.
Für ein Taxi ist bei der 1 %-Regelung statt des regulären Listenpreises der Sonderpreis anzusetzen, den der Hersteller für Taxis und Mietwagen ausweist.
Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Für dasselbe Jahr ist ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart vor Bestandskraft des Steuerbescheids nur aus besonderen Gründen zulässig.
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