Selbständige und Unternehmer

Anders als frü­her die Ans­parab­schrei­bung hat die Auf­lö­sung eines Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags bei Betriebs­auf­ga­be kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn.
Anders als bei der Neu­grün­dung ist bei einer wesent­li­chen Betriebs­er­wei­te­rung auch kurz nach der Grün­dung kei­ne beson­de­re Glaub­haft­ma­chung der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht not­wen­dig.
Weil der Bun­des­fi­nanz­hof ernst­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Zins­schran­ke hat, hat er dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Fall zur Ent­schei­dung vor­ge­legt.
Ein Hand­werks­be­trieb darf für einen regel­mä­ßig fest­ge­setz­ten Zusatz­bei­trag der Hand­werks­kam­mer eine Rück­stel­lung bil­den.
Der Wech­sel­rich­ter für eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist eine not­wen­di­ge Hilfs­an­la­ge, wes­halb der dafür not­wen­di­ge Strom von der Strom­steu­er befreit ist.
Die Finanz­ver­wal­tung lässt nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs nun auch die nach­träg­li­che Auf­sto­ckung von Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trä­gen zu.
Die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung eines häus­li­chen Arbeits­zim­mers erfor­dert nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs neben einer büro­ar­ti­gen Ein­rich­tung auch, dass der Raum aus­schließ­lich oder nahe­zu aus­schließ­lich beruf­lich genutzt wird.
Für die Erfül­lung der gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten müs­sen bilan­zie­ren­de Unter­neh­men eine Rück­stel­lung bil­den, deren genaue Berech­nung aber nicht immer klar ist.
Bei einer Betriebs­auf­spal­tung gilt eine Gewer­be­steu­er­be­frei­ung für die Tätig­keit der Betriebs­ge­sell­schaft eben­so für die Ver­mie­tungs- oder Ver­pach­tungs­tä­tig­keit der Besitz­ge­sell­schaft.
Erneut hat der Bun­des­fi­nanz­hof das Abzugs­ver­bot für die Gewer­be­steu­er als ver­fas­sungs­kon­form bestä­tigt.