Selbständige und Unternehmer

Der Bun­des­fi­nanz­hof und das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt haben bekannt gege­ben, über wel­che Ver­fah­ren sie in die­sem Jahr ent­schei­den wol­len.
Das neu­es­te Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz soll die Wirt­schaft an ver­schie­de­nen Stel­len ent­las­ten, unter ande­rem bei der Buch­füh­rungs­pflicht, ver­schie­de­nen Mel­de­pflich­ten und eini­gen steu­er­recht­li­chen Vor­ga­ben.
Aus einer Ver­fü­gung der Finanz­ver­wal­tung ergibt sich, dass die Finanz­äm­ter mit der E-Bilanz nicht wirk­lich glück­lich sind, weil sie oft zu mehr Arbeit führt als die klas­si­sche Papier­bi­lanz.
Zum ers­ten Mal hat der Bun­des­fi­nanz­hof kla­re Gren­zen defi­niert, unter­halb der gerin­ge gewerb­li­che Ein­künf­te noch kei­ne Abfär­be­wir­kung auf frei­be­ruf­li­che Ein­künf­te ent­fal­ten.
Mit einem neu­en Steu­er­än­de­rungs­ge­setz will die Bun­des­re­gie­rung vor allem ver­schie­de­nen Ände­rungs­wün­schen der Län­der Rech­nung tra­gen, für die im letz­ten Jahr kei­ne Zeit mehr war.
Für hin­ter­zo­ge­ne Steu­ern haf­tet neben dem Steu­er­sün­der selbst auch der Her­stel­ler von mani­pu­lier­ba­ren Kas­sen­sys­te­men.
Für die betrieb­li­che Nut­zung des Pkws, der zum Betriebs­ver­mö­gen des Ehe­gat­ten gehört, ist beim Nut­zer kein Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug mög­lich.
Bei der Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung bleibt eine Vor­steu­er­erstat­tung auch dann eine steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ein­nah­me, wenn die vor­her­ge­hen­de Betriebs­aus­ga­be für die Rech­nung spä­ter nicht aner­kannt wird.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich zur ertrag­steu­er­li­chen Beur­tei­lung von Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Betriebs­stät­te sowie von Rei­se­kos­ten geäu­ßert.
Unter die Grund­er­werb­steu­er kann auch der Kauf von Gesell­schafts­an­tei­len fal­len; hat die Gesell­schaft aber Grund­stü­cke unter auf­schie­ben­den Bedin­gun­gen gekauft, zäh­len die­se Grund­stü­cke nur dann, wenn die Bedin­gun­gen beim Kauf der Antei­le bereits erfüllt sind.