Selbständige und Unternehmer

Das nächs­te Maß­nah­men­pa­ket zur Ände­rung des Steu­er­rechts erhält nach der Bun­des­tags­wahl jetzt eine Neu­auf­la­ge.
In einer aktua­li­sier­ten Ver­wal­tungs­an­wei­sung beant­wor­tet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um auch Zwei­fels­fra­gen zum Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag.
Ein Steu­er­erstat­tungs­an­spruch ist in der Bilanz erst dann zu akti­vie­ren, wenn er vom Finanz­amt nicht mehr bestrit­ten wird.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt den Gro­ßen Senat ent­schei­den, ob die Kos­ten für ein auch teil­wei­se pri­vat genutz­tes Arbeits­zim­mer antei­lig steu­er­lich abzieh­bar sind.
Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung deckt ein rein pri­va­tes Risi­ko ab und führt daher auch nicht antei­lig zu Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben.
Die Rück­stel­lung für zusätz­lich fäl­li­ge Gewer­be­steu­er nach einer Betriebs­prü­fung ist im Jahr der Prü­fung zu bil­den und damit nicht rück­wir­kend mög­lich.
Das Nie­der­säch­si­sche Finanz­ge­richt hat sich mit der Fra­ge aus­ein­an­der­ge­setzt, in wel­chem Umfang ein Ver­lust­aus­gleich bei der Berech­nung der Ein­kom­men­steu­er­ermä­ßi­gung für die Gewer­be­steu­er mög­lich ist.
Die Gestal­tung von Wer­be­an­zei­gen ist eher hand­werk­lich als künst­le­risch geprägt und daher kei­ne frei­be­ruf­li­che, son­dern eine gewerb­li­che Tätig­keit, die der Gewer­be­steu­er unter­liegt.
Wenn ein Unter­neh­mer ver­ges­sen hat, in sei­ner Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung die Umsatz­steu­er als Betriebs­aus­ga­be abzu­zie­hen, kann der Steu­er­be­scheid auch nach­träg­lich noch geän­dert wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung hat die anhän­gi­gen Ein­sprü­che zur 1 %-Rege­lung per All­ge­mein­ver­fü­gung abge­wie­sen.