Selbständige und Unternehmer

Nach meh­re­ren Anläu­fen ist das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 mit zahl­rei­chen Ände­run­gen im Steu­er­recht jetzt als Amts­hil­fe­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­setz in Kraft getre­ten.
Neben der Ver­ein­fa­chung des Reis­kos­ten­rechts setzt das ent­spre­chen­de Ände­rungs­ge­setz auch eine Mini-Unter­neh­men­steu­er­re­form um.
Mit dem kom­men­den Jah­res­wech­sel wird das steu­er­li­che Rei­se­kos­ten­recht in eini­gen Punk­ten ver­ein­facht und an die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­passt.
Die Vor­ga­be, dass in die Her­stel­lungs­kos­ten eines Wirt­schafts­guts auch die antei­li­gen Gemein­kos­ten ein­zu­be­zie­hen sind, hat die Finanz­ver­wal­tung vor­erst wie­der rück­wir­kend auf­ge­ho­ben.
Mit einer Rei­he von Rege­lun­gen für Inkas­so, Abmah­nun­gen und Wer­be- sowie Wett­be­wers­ver­stö­ße sol­len unse­riö­se Geschäfts­prak­ti­ken ein­ge­dämmt wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung äußert sich zur Hand­ha­bung der Umsatz­steu­er als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Zah­lung.
In einer wesent­li­chen Fra­ge hat der Bun­des­fi­nanz­hof sei­ne Recht­spre­chung geän­dert und lässt nun objek­tiv feh­ler­haf­te Bilanz­an­sät­ze grund­sätz­lich nicht mehr zu, selbst wenn sie sub­jek­tiv ver­tret­bar sind.
Auf das neu­es­te Jahr­hun­dert­hoch­was­ser haben der Fis­kus, die Kran­ken­kas­sen und ande­re Insti­tu­tio­nen mit zahl­rei­chen Hilfs­maß­nah­men und Erleich­te­run­gen für die Betrof­fe­nen reagiert.
Gegen die Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung hat das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen ent­schie­den, dass ein Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag auch nach­träg­lich noch auf­ge­stockt wer­den kann.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat ernst­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Zins­schran­ke, weil sie auch bei Fremd­fi­nan­zie­run­gen zu erheb­li­chen Belas­tun­gen füh­ren kann.