Selbständige und Unternehmer

Auf 128 Sei­ten hat der Bun­des­rat sei­ne Ände­rungs­wün­sche zum aktu­el­len Gesetz­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 auf­ge­lis­tet.
Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ver­lie­ren mit der Ver­äu­ße­rung eines Teil­be­triebs auch den dar­auf ent­fal­len­den Ver­lust­vor­trag.
Beim Pro­jekt “E-Bilanz” ist kei­ne wei­te­re Ver­schie­bung geplant — spä­tes­tens ab 2013 sind alle Unter­neh­men betrof­fen.
Im Fall eines Steu­er­zah­lers mit ver­schie­de­nen Tätig­kei­ten hat der Bun­des­fi­nanz­hof meh­re­re Fra­gen zum häus­li­chen Arbeits­zim­mer beant­wor­tet.
Damit die Umstel­lung auf das euro­päi­sche SEPA-Ver­fah­ren nicht auf einen Schlag zahl­rei­che Bank­kun­den vor voll­ende­te Tat­sa­chen stellt, soll ein SEPA-Begleit­ge­setz nun die Nut­zung alter Kon­to­num­mern und des bis­he­ri­gen Last­schrift­ver­fah­rens noch bis Anfang 2016 ermög­li­chen.
In zwei Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen hat sich das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Steu­ern zur elek­tro­ni­schen Archi­vie­rung von Rech­nun­gen und Lie­fer­schei­nen geäu­ßert.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter teilt die Mei­nung der Finanz­ver­wal­tung, dass wäh­rend eines Kalen­der­jah­res nicht von der 1 %-Rege­lung zur Fahr­ten­buch­me­tho­de gewech­sel wer­den darf — wenn auch aus ande­rem Grund.
Die Steu­er­pflicht von Wehr­sold und Taschen­geld der Buf­dis soll jetzt nur noch ein­ge­schränkt gel­ten. Außer­dem wer­den die Auf­be­wah­rungs­fris­ten für Unter­la­gen von zehn auf sie­ben Jah­re redu­ziert.
Nur wenn eine Straf­tat aus­schließ­lich und unmit­tel­bar mit der beruf­li­chen Tätig­keit zusam­men­hängt, kommt ein Steu­er­ab­zug als Wer­bungs­kos­ten für die Straf­ver­tei­di­gungs­kos­ten über­haupt in Fra­ge.
Ein Rumpf­wirt­schafs­jahr zählt mit, wenn geprüft wird, ob der Inves­ti­ti­ons­zeit­raum bei einer Ans­parab­schrei­bung oder einem Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag bereits abge­lau­fen ist.