Selbständige und Unternehmer

Der Vor­teil der Kas­sen­zu­las­sung einer Ver­trags­arzt­pra­xis ist untrenn­bar im Pra­xis­wert ent­hal­ten, der damit in vol­ler Höhe abschreib­bar ist.
Die Bun­des­län­der haben eine Lis­te von Vor­schlä­gen prä­sen­tiert, die die Steu­er­ver­ein­fa­chung wei­ter vor­an­trei­ben soll.
Das jetzt beschlos­se­ne Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 ent­hält vie­le klei­ne­re Ver­ein­fa­chun­gen im Steu­er­recht sowie die Abschaf­fung der Signa­tur­pflicht für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen.
Auch im Han­del erhält­li­che Stan­dard­soft­ware ist ein imma­te­ri­el­les Wirt­schafts­gut, für das kei­ne Ans­parab­schrei­bung und kein Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag mög­lich sind.
Ein beruf­lich genutz­ter PC im häus­li­chen Arbeits­zim­mer von Frei­be­ruf­lern und Selbst­stän­di­gen unter­liegt der Gebüh­ren­be­frei­ung für Zweit­gere­ä­te.
Ein Bau­sach­ver­stän­di­ger für Boden­be­lä­ge, der sich sei­ne Kennt­nis­se selbst ange­eig­net hat, ist kein Frei­be­ruf­ler und damit gewer­be­steu­er­pflich­tig.
Die Über­nah­me von Ver­bind­lich­kei­ten durch eine GbR, die allein dem Zweck dient, Pri­vat­aus­ga­ben in den steu­er­li­chen Bereich zu ver­la­gern, ist ein Gestal­tungs­miss­brauch.
Bis Ende Okto­ber kön­nen EHEC-geschä­dig­te Betrie­be aus der Land­wirt­schaft auf Bil­lig­keits­maß­nah­men der Finanz­ver­wal­tung zurück­grei­fen.
Die für einen Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag not­wen­di­ge Doku­men­ta­ti­on der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht kann auch noch im Ein­spruchs- oder Kla­ge­ver­fah­ren nach­ge­wie­sen wer­den.
Anders als bei bör­sen­no­tier­ten Akti­en und Akti­en­fonds ist bei fest­ver­zins­li­chen Wert­pa­pie­ren in der Regel kei­ne Teil­wert­ab­schrei­bung wegen vor­aus­sicht­lich dau­ern­der Wert­min­de­rung mög­lich.