Selbständige und Unternehmer

Auch im Han­del erhält­li­che Stan­dard­soft­ware ist ein imma­te­ri­el­les Wirt­schafts­gut, für das kei­ne Ans­parab­schrei­bung und kein Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag mög­lich sind.
Ein beruf­lich genutz­ter PC im häus­li­chen Arbeits­zim­mer von Frei­be­ruf­lern und Selbst­stän­di­gen unter­liegt der Gebüh­ren­be­frei­ung für Zweit­gere­ä­te.
Ein Bau­sach­ver­stän­di­ger für Boden­be­lä­ge, der sich sei­ne Kennt­nis­se selbst ange­eig­net hat, ist kein Frei­be­ruf­ler und damit gewer­be­steu­er­pflich­tig.
Die Über­nah­me von Ver­bind­lich­kei­ten durch eine GbR, die allein dem Zweck dient, Pri­vat­aus­ga­ben in den steu­er­li­chen Bereich zu ver­la­gern, ist ein Gestal­tungs­miss­brauch.
Bis Ende Okto­ber kön­nen EHEC-geschä­dig­te Betrie­be aus der Land­wirt­schaft auf Bil­lig­keits­maß­nah­men der Finanz­ver­wal­tung zurück­grei­fen.
Anders als bei bör­sen­no­tier­ten Akti­en und Akti­en­fonds ist bei fest­ver­zins­li­chen Wert­pa­pie­ren in der Regel kei­ne Teil­wert­ab­schrei­bung wegen vor­aus­sicht­lich dau­ern­der Wert­min­de­rung mög­lich.
Die für einen Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag not­wen­di­ge Doku­men­ta­ti­on der Inves­ti­ti­ons­ab­sicht kann auch noch im Ein­spruchs- oder Kla­ge­ver­fah­ren nach­ge­wie­sen wer­den.
Nach der Teil­wert­ab­schrei­bung auf Akti­en gibt es jetzt auch Vor­ga­ben für eine Teil­wert­ab­schrei­bung auf Fonds­an­tei­le im Anla­ge­ver­mö­gen.
Zumin­dest ein Teil der Finanz­äm­ter wird in den nächs­ten Mona­ten den durch die EHEC-Epi­de­mie geschä­dig­ten Land­wir­ten mit zins­frei­en Stun­dun­gen und Ver­zicht auf Voll­stre­ckungs­maß­nah­men ent­ge­gen­kom­men.
Nicht immer ist es tri­vi­al, für die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge die Neu­heit eines Wirt­schafts­guts zu bestim­men und nach­zu­wei­sen.