Selbständige und Unternehmer

Im kom­men­den Jahr soll der Bei­trags­satz unver­än­dert bei 3,9 % blei­ben.
Nach der grund­le­gen­den Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs gibt jetzt die Finanz­ver­wal­tung Richt­li­ni­en für die Auf­tei­lung gemischt ver­an­lass­ter Auf­wen­dun­gen vor.
Die geplan­te Wie­der­ein­füh­rung des Fis­kus­pri­vi­legs im Insol­venz­fall wird zuguns­ten ande­rer Maß­nah­men, die das Steu­er­auf­kom­men stei­gern sol­len, auf­ge­ge­ben.
Zumin­dest wenn kein ande­rer Arbeits­platz zur Ver­fü­gung steht, muss das häus­li­che Arbeits­zim­mer steu­er­lich abzugs­fä­hig sein.
Bis Ende des Jah­res soll der Umstieg auf das euro­pa­weit ein­heit­li­che elek­tro­ni­sche Über­wa­chungs­ver­fah­ren EMCS abge­schlos­sen sein.
Auch die Pflicht zur Rück­gän­gig­ma­chung lan­ge zurück lie­gen­der Teil­wert­ab­schrei­bun­gen stößt auf kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken.
Durch das Spar­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung kom­men auf Bür­ger und Unter­neh­men neue finan­zi­el­le Belas­tun­gen zu.
Falls nur eine Per­son die betrieb­li­chen Fahr­zeu­ge auch pri­vat nutzt, muss die 1 %-Rege­lung trotz­dem für jedes Fahr­zeug im Betriebs­ver­mö­gen ange­wen­det wer­den.
Nach den Flug­aus­fäl­len im April und Mai müs­sen sich die betrof­fe­nen Pas­sa­gie­re und Fracht­kun­den nun mit den recht­li­chen Fol­gen aus­ein­an­der­set­zen.
Nach dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setzt liegt jetzt das zwei­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor.