Selbständige und Unternehmer

Ist ein Wirt­schafts­gut nicht dazu geeig­net, den Betrieb zu för­dern, kann es kein gewill­kür­tes Betriebs­ver­mö­gen sein, sodass Ver­lus­te dar­aus kei­ne Betriebs­aus­ga­ben sind.
Die neue Koali­ti­on aus CDU, CSU und FDP plant umfang­rei­che Ände­run­gen im Steu­er­recht.
Höhe­re Ein­nah­men auf­grund der aus­ge­wei­te­ten Betriebs­prü­fun­gen sor­gen für eine erneu­te Sen­kung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be.
Mit dem Wachs­tums­be­schleu­ni­gungs­ge­setz setzt die neue Regie­rungs­ko­ali­ti­on ihr steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm um.
Im ver­gan­ge­nen Jahr sind die Gewerb­steu­er­he­be­sät­ze im bun­des­wei­ten Durch­schnitt um 1 % gesun­ken.
Auf den Frei­be­trag für eine Betriebs­ver­äu­ße­rung hat jeder Unter­neh­mer nur ein­mal Anspruch, unab­hän­gig von der Ein­kunfts­art.
In einem Schrei­ben setzt sich das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mit der Fort­füh­rung der Ent­fer­nungs­pau­scha­len aus­ein­an­der.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen die Umsatz­steu­er­vor­aus­zah­lung auch 2009 und 2010 nicht als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Aus­ga­be behan­deln, weil sich deren Fäl­lig­keit am 10. Janu­ar wegen des Wochen­en­des ver­schiebt.
Die Pra­xis­aus­fall­ver­si­che­rung für Ärz­te zählt zum pri­va­ten Lebens­füh­rungs­be­reich, womit Bei­trä­ge kei­ne Betriebs­aus­ga­ben und Leis­tun­gen kei­ne Betriebs­ein­nah­men sind.
Eine Ände­rung im Fern­ab­satz­recht erfor­dert die Anpas­sung der Wider­rufs­be­leh­rung, um Abmah­nun­gen zu ver­mei­den.