Selbständige und Unternehmer

Ent­las­tun­gen bei der Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er wer­den wie geplant umge­setzt.
Mit der Wie­der­her­stel­lung der alten Rechts­la­ge bei der Ent­fer­nungs­pau­scha­le kön­nen auch Unfall­kos­ten und höhe­re Fahr­kos­ten für öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel noch nach­träg­lich gel­tend gemacht wer­den.
Eine Gesell­schaft, der bei­de Gewinn­ermitt­lungs­ar­ten offen­ste­hen, kann sich auch noch nach Jah­res­en­de für die Gewinn­ermitt­lung nach der Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nung ent­schei­den.
Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter for­dert die Finanz­äm­ter auf, ange­sichts der aktu­el­len Wirt­schafts­la­ge kulant gegen­über Unter­neh­mern und Selbst­stän­di­gen zu sein.
Statt der Ans­parab­schrei­bung gibt es nun den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag, zu des­sen prak­ti­scher Anwen­dung das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eini­ge Hin­wei­se lie­fert.
Im Rah­men des Bür­ger­ent­las­tungs­ge­set­zes plant die Koali­ti­on nun auch steu­er­li­che Erleich­te­run­gen für Unter­neh­mer.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um will die Ret­tungs­diens­te durch gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne wei­ter­hin nicht der Gewer­be­steu­er unter­wer­fen.
Nach zwei­jäh­ri­ger Bera­tung ist mit dem Bilanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (Bil­MoG) die größ­te Reform des Bilanz­rechts seit mehr als 20 Jah­ren umge­setzt wor­den.
Erst­mals hat sich ein Finanz­ge­richt mit der Pflicht zur Abga­be der Anla­ge EÜR befasst — mit einem inter­es­san­ten Ergeb­nis.
Abwei­chun­gen zwi­schen Anga­ben im Fahr­ten­buch und den Ergeb­nis­sen eines Rou­ten­pla­ners füh­ren nicht auto­ma­tisch zur Nich­tig­keit des Fahr­ten­buchs.