Selbständige und Unternehmer

Auch wenn der Umsatz im lau­fen­den Jahr sehr sicher wie­der inner­halb der Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze lie­gen wird, kommt es für den Klein­un­ter­neh­mer­sta­tus vor allem auf den Umsatz im Vor­jahr an.
Nur für Arbeit­neh­mer des bewir­ten­den Unter­neh­mens ist der vol­le Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für Bewir­tungs­kos­ten mög­lich.
Ein wei­te­res aktu­el­les Geset­zes­vor­ha­ben befasst sich mit der Ein­füh­rung eines euro­pa­weit ein­heit­li­chen Mahn- und Zivil­ver­fah­ren für gering­fü­gi­ge For­de­run­gen.
Damit eine Betriebs­ver­pach­tung vor­liegt und nicht eine Betriebs­auf­ga­be, müs­sen die wesent­li­chen Betriebs­ge­gen­stän­de ver­pach­tet wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof erleich­tert deut­lich die Teil­wert­ab­schrei­bung auf Akti­en bei einem gesun­ke­nen Bör­sen­kurs.
Für die wie­der­hol­te Bil­dung einer Ans­parab­schrei­bung muss der Steu­er­zah­ler beson­ders trif­ti­ge Grün­de ange­ben kön­nen.
Die von einem Vor­gän­ger über­nom­me­nen Ver­tre­ter­rech­te sind als imma­te­ri­el­le Wirt­schafts­gü­ter nach den indi­vi­du­el­len Umstän­den abzu­schrei­ben.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen die im Janu­ar gezahl­te Umsatz­steu­er-Vor­aus­zah­lung für Dezem­ber als regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de Aus­ga­be dem Vor­jahr zuord­nen.
Spä­tes­tens zum Jah­res­wech­sel müs­sen die Jah­res­ab­schlüs­se 2006 beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ein­ge­reicht sein, andern­falls droht ein ord­nungs­geld­ver­fah­ren.
Für ein Wirt­schafts­gut gibt es auch dann die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge, wenn bei der Her­stel­lung Alt­tei­le ver­wen­det wur­den — vor­aus­ge­setzt, sie machen nicht mehr als 10 % des Wer­tes aus.