Selbständige und Unternehmer

Immer wie­der for­dern Finanz­äm­ter eine kom­plet­te Gewinn­ermitt­lung an, obwohl gera­de das For­mu­lar EÜR dies eigent­lich been­den soll­te.
Die Auf­lö­sung einer Anspar­rück­la­ge anläss­lich der Betriebs­ver­äu­ße­rung oder -auf­ga­be erhöht den steu­er­be­güns­tig­tem Betriebs­auf­ga­be­ge­winn.
Die Anrech­nung von Gewer­be­steu­er ist nur dann mög­lich, wenn auch Ein­kom­men­steu­er fest­ge­setzt wird.
Nicht abzieh­ba­re Schuld­zin­sen dür­fen nicht noch­mals als Dau­er­schuld­zin­sen bei der Gewer­be­steu­er den Gewer­be­er­trag erhö­hen.
In der Pra­xis tre­ten offen­bar immer wie­der Unsi­cher­hei­ten auf, wie Leer­gut und Pfand­geld bilanz­steu­er­lich zu behan­deln sind.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt die Grund­sät­ze der dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung aus­nahms­wei­se auch für die nicht­ehe­li­che Lebens­ge­mein­schaft zu.
Durch eine Betriebs­ver­pach­tung lässt sich die mit einer Betriebs­auf­ga­be ver­bun­de­ne Auf­de­ckung der stil­len Reser­ven ver­mei­den.
Auch für ein Lea­sing-Fahr­zeug, das zu weni­ger als 50 % betrieb­lich genutzt wird, lässt sich die 1 %-Rege­lung anwen­den.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich bei der bilanz­steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung von Alters­teil­zeit­ver­ein­ba­run­gen der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­schlos­sen.
Das Unter­neh­mens­steu­er­re­form­ge­setz 2008 ist nun end­gül­tig von Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­ab­schie­det und ent­hält wesent­li­che Ände­run­gen — nicht nur für Unter­neh­mer.