Selbständige und Unternehmer

Im Ver­gleich zur bis­he­ri­gen Ans­parab­schrei­bung hat der Gesetz­ge­ber vie­le Details beim Über­gang zum Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag geän­dert.
Das jetzt vom Bun­des­tag beschlos­se­ne Jah­res­steu­er­ge­setz 2008 ent­hält vie­le hef­tig umstrit­te­ne Ände­run­gen.
Eine degres­si­ve AfA ist letzt­mals für 2007 mög­lich, danach ist nur noch eine linea­re Abschrei­bung zuläs­sig.
Die Finanz­ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass die Abfär­be­re­ge­lung ab 2007 gesetz­lich fest­ge­schrie­ben ist.
Auch ein Wer­be­gra­fi­ker und -desi­gner kann frei­be­ruf­lich tätig sein, selbst wenn die Arbeit gewerb­li­che Antei­le hat.
Die Erträ­ge beim Ver­kauf von Antei­len an einer grund­be­sit­zen­den Per­so­nen­ge­sell­schaft unter­lie­gen der Gewer­be­steu­er.
Die Auf­lö­sung einer Anspar­rück­la­ge anläss­lich der Betriebs­ver­äu­ße­rung oder -auf­ga­be erhöht den steu­er­be­güns­tig­tem Betriebs­auf­ga­be­ge­winn.
Immer wie­der for­dern Finanz­äm­ter eine kom­plet­te Gewinn­ermitt­lung an, obwohl gera­de das For­mu­lar EÜR dies eigent­lich been­den soll­te.
Die Anrech­nung von Gewer­be­steu­er ist nur dann mög­lich, wenn auch Ein­kom­men­steu­er fest­ge­setzt wird.
Nicht abzieh­ba­re Schuld­zin­sen dür­fen nicht noch­mals als Dau­er­schuld­zin­sen bei der Gewer­be­steu­er den Gewer­be­er­trag erhö­hen.