Selbständige und Unternehmer

Das Gesetz über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter (EHUG) ist zum 1. Janu­ar 2007 in Kraft getre­ten.
Damit ein Grund­stück zum gewill­kür­ten Betriebs­ver­mö­gen zäh­len kann, muss es auch dazu geeig­net sein, dem Betrieb zu die­nen.
Die 1 %-Rege­lung kommt nicht zur Anwen­dung, wenn Sie glaub­haft dar­le­gen kön­nen, dass eine Pri­vat­nut­zung aus­ge­schlos­sen ist.
Nach Ansicht des Finanz­ge­richts Bran­den­burg sind Erb­bau­zin­sen bei der Ermitt­lung des Gewer­be­er­trags nicht zu berück­sich­ti­gen.
Seit dem 1. Janu­ar 2007 müs­sen Geschäfts­brie­fe aller Art, also auch Tele­fa­xe und E-Mails, die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Min­destan­ga­ben ent­hal­ten.
Wenn Sie für das­sel­be Wirt­schafts­gut wie­der­holt eine Anspar­rück­la­ge bil­den, müs­sen Sie einen beson­ders plau­si­blen Grund dafür ange­ben, war­um die Inves­ti­ti­on trotz­dem wei­ter geplant ist.
Nun geniest auch die Alters­vor­sor­ge von Selbst­stän­di­gen Pfän­dungs­schutz, der dem von gesetz­lich Ver­si­cher­ten ver­gleich­bar ist.
Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te für eine ande­re Ein­kunfts­art sind nun doch nicht durch die 1 %-Rege­lung abge­deckt.
Der­zeit ist ein wei­te­res Gesetz zum Büro­kra­tie­ab­bau in Pla­nung, das am 1. Juli 2007 in Kraft tre­ten soll.
Für den Gewinn­zu­schlag für eine Rück­la­ge haf­tet der neue Eigen­tü­mer des Betriebs.