Selbständige und Unternehmer

In der Pra­xis tre­ten offen­bar immer wie­der Unsi­cher­hei­ten auf, wie Leer­gut und Pfand­geld bilanz­steu­er­lich zu behan­deln sind.
Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt die Grund­sät­ze der dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung aus­nahms­wei­se auch für die nicht­ehe­li­che Lebens­ge­mein­schaft zu.
Durch eine Betriebs­ver­pach­tung lässt sich die mit einer Betriebs­auf­ga­be ver­bun­de­ne Auf­de­ckung der stil­len Reser­ven ver­mei­den.
Auch für ein Lea­sing-Fahr­zeug, das zu weni­ger als 50 % betrieb­lich genutzt wird, lässt sich die 1 %-Rege­lung anwen­den.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich bei der bilanz­steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung von Alters­teil­zeit­ver­ein­ba­run­gen der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs ange­schlos­sen.
Das Unter­neh­mens­steu­er­re­form­ge­setz 2008 ist nun end­gül­tig von Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­ab­schie­det und ent­hält wesent­li­che Ände­run­gen — nicht nur für Unter­neh­mer.
Die seit 1. Janu­ar 2007 fäl­li­gen Gebüh­ren für ver­bind­li­che Aus­künf­te sind zudem steu­er­lich nicht als Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig.
Seit dem 31. März 2007 gilt für die Alters­vor­sor­ge von Selbst­stän­di­gen ein Pfän­dungs­schutz, der dem von Arbeit­neh­mern gleicht.
Ein Urteil des Ham­bur­ger Finanz­ge­richts beschäf­tigt sich mit der bilan­zi­el­len Aus­wir­kung der Erstat­tung von Nach­zah­lungs­zin­sen und ande­ren Steu­ern.
Auch Ein­bau­ten in gemie­te­ten Räu­men füh­ren zu Her­stel­lungs­kos­ten, die nach Gebäu­de­grund­sät­zen abzu­schrei­ben sind.