Selbständige und Unternehmer

Der Nach­ver­steue­rungs­tat­be­stand erfasst auch die Auf­lö­sung der Kapi­tal­ge­sell­schaft inner­halb der Behal­tens­frist durch Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens.
Nach wie vor ist unge­wiss, wel­chen Weg die Gro­ße Koali­ti­on bei der Unter­neh­mens­steu­er­re­form ein­schla­gen wird, aller­dings ist die mög­li­che Hin­zu­rech­nung von Zin­sen bei der Gewer­be­steu­er hef­tig umstrit­ten.
Für die Bil­dung einer Rück­stel­lung wegen einer Patent­ver­let­zung muss der Patent­in­ha­ber nicht zwin­gend Kennt­nis von der Patent­ver­let­zung haben.
Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner kön­nen den im Vor­jahr ver­ges­se­nen Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für die Vor­steu­er nicht im lau­fen­den Jahr nach­ho­len.
Bis­her kon­ten klei­ne­re Fir­men nur mit viel Auf­wand die Anfor­de­run­gen an den elek­tro­ni­schen Ver­sand von Rech­nun­gen erfül­len. Nun bie­tet ein Unter­neh­men der Bun­des­dru­cke­rei ein Ver­fah­ren an, mit dem auch ohne teu­re Infra­struk­tur der güns­ti­ge­re elek­tro­ni­sche Rech­nungs­ver­sand mög­lich ist.
Auf Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer kom­men neben Belas­tun­gen auch eine Rei­he von Ent­las­tun­gen zu.
Zu den Ände­run­gen, die alle Steu­er­zah­ler betref­fen, gehö­ren Steu­er­erhö­hun­gen bei der Umsatz-, Ver­si­che­rungs- und Ein­kom­men­steu­er sowie die neue Steu­er auf Bio­kraft­stof­fe.
Unfall­kos­ten für Begleit­per­so­nen auf einer Geschäfts­rei­se sind pri­vat ver­an­lasst und damit kei­ne Betriebs­aus­ga­ben.
Auch wenn in ers­ter Linie von der anste­hen­den Umsatz­steu­er­erhö­hung die Rede ist, wirkt die Erhö­hung der Ver­si­che­rungs­steu­er für Unter­neh­men stär­ker, da es hier kei­nen Vor­steu­er­ab­zug gibt.
Unter­neh­men müs­sen beach­ten, dass ein Steu­er­be­scheid auch sams­tags zuge­stellt wer­den kann, und damit die Ein­spruchs­frist zu lau­fen beginnt.