Selbständige und Unternehmer

For­de­run­gen aus Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind zu akti­vie­ren, wenn die für die Ent­ste­hung wesent­li­chen wirt­schaft­li­chen Ursa­chen gesetzt sind.
Sowohl das Han­dels-, Genos­sen­schafts- und Part­ner­schafts­re­gis­ter als auch die Pflicht­ver­öf­fent­li­chun­gen von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wer­den zukünf­tig elek­tro­nisch geführt.
Die Gewinn­ver­tei­lung einer Per­so­nen­ge­sell­schaft kann nur aus­nahms­wei­se nach­träg­lich geän­dert wer­den.
Die Bei­trä­ge eines Unter­neh­mers zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig.
Die neu­en Richt­ta­feln 2005 G sind jetzt ver­bind­li­che Grund­la­ge für die Bewer­tung von Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen.
Die Anfor­de­run­gen an ein ord­nungs­ge­mä­ßes Fahr­ten­buch wer­den von der Finanz­ver­wal­tung und den Finanz­ge­rich­ten rigo­ros durch­ge­setzt.
Die Abgren­zung zwi­schen land­wirt­schaft­li­chem Hilfs­ge­schäft und gewerb­li­chem Grund­stücks­han­del rich­tet sich danach, ob sich Ihre Akti­vi­tät auf Par­zel­lie­rung und Ver­äu­ße­rung beschränkt oder dar­über hin­aus­geht.
Seit dem 1. Febru­ar 2006 gibt es für Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer unter bestimm­ten Umstän­den die frei­wil­li­ge Wei­ter­ver­si­che­rung in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung.
Die Über­tra­gung von Gesell­schafts­an­tei­len auf ande­re Gesell­schaf­ter oder auf die Gesell­schaft zum Buch­wert kann Schen­kungsteu­er aus­lö­sen.
Ver­hei­ra­te­te, die aus beruf­li­chen Grün­den eine Zweit­woh­nung in einer ande­ren Gemein­de unter­hal­ten, müs­sen zukünf­tig kei­ne Zweit­woh­nungs­steu­er mehr bezah­len.