Selbständige und Unternehmer

Die Fort­füh­rung einer Fir­ma kann bereits dann vor­lie­gen, wenn Drit­te von einer Iden­ti­tät zwi­schen dem frü­he­ren und dem der­zei­ti­gen Unter­neh­men aus­ge­hen.
Gewer­be­steu­er­mess­be­schei­de erge­hen nur noch vor­läu­fig, da die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Gewer­be­steu­er nach wie vor in Zwei­fel steht.
Eine ver­mö­gens­ver­wal­ten­de Per­so­nen­ge­sell­schaft kann auch gewerb­li­che Ein­künf­te erzie­len, ohne dass alle Ein­künf­te der Gewer­be­steu­er unter­lie­gen.
Da mit dem Jah­res­wech­sel vie­le Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gun­gen für die Bau­in­dus­trie aus­ge­lau­fen sind, soll­ten Auf­trag­ge­ber wie Auf­trag­neh­mer prü­fen, ob die ihnen vor­lie­gen­de Beschei­ni­gung noch gül­tig ist.
Die bis­he­ri­ge Inves­ti­ti­ons­för­de­rung durch das Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 1999 ist aus­ge­lau­fen. Jetzt gilt das Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 2005, das gegen­über sei­nem Vor­gän­ger eini­ge wich­ti­ge Ände­run­gen ent­hält.
Die für eine Ans­parab­schrei­bung erfor­der­li­che Rück­la­ge müs­sen Sie für jede geplan­te Inves­ti­ti­on ein­zeln bil­den — eine Sam­mel­rück­la­ge ist gemäß der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs nicht zuläs­sig.
Auch die­ses Jahr sinkt die Ein­kom­men­steu­er noch ein­mal ein biss­chen, womit die Steu­er­re­form 2000 abge­schlos­sen ist.
Bei Weih­nachts­ge­schen­ken für Geschäfts­freun­de soll­ten Sie die Frei­gren­ze von 35 Euro pro Jahr und Emp­fän­ger beach­ten.
Seit Anfang August gel­ten ver­schärf­te Rege­lun­gen zur Bekämp­fung der Schwarz­ar­beit, die vor allem für Unter­neh­men aus der Bau­bran­che wich­tig sind.
Auch bei Unter­neh­mern kommt es für die Abzieh­bar­keit der Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer auf die Umstän­de des Ein­zel­falls an.