Selbständige und Unternehmer

Ein Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums schafft Klar­heit bei der ertrags­steu­er­li­chen Beur­tei­lung von Han­dy­ver­trä­gen.
Ein neu­es Urteil erleich­tert die Teil­wert­ab­schrei­bung ins­be­son­de­re von Gebäu­den, da nur noch auf einen Wert­pro­gno­se­zeit­raum von fünf Jah­ren abzu­stel­len ist.
Der Wert eines Navi­ga­ti­ons­ge­räts im Fir­men­wa­gen muss doch in die 1 %-Rege­lung ein­be­zo­gen wer­den.
Wert­pa­pie­re, die ohne Gesell­schaf­ter­be­schluss gekauft wer­den, kön­nen kein Betriebs­ver­mö­gen sein.
Befin­den sich meh­re­re Pkw im Betriebs­ver­mö­gen, die auch für Pri­vat­fahr­ten genutzt wer­den, so muss die 1 %-Rege­lung für jeden Pkw ein­zeln ange­wen­det wer­den.
Ein Fahr­ten­buch muss sicher vor spä­te­ren Ände­run­gen sein und sämt­li­che vor­ge­schrie­be­nen Anga­ben ent­hal­ten.
Die Fort­füh­rung einer Fir­ma kann bereits dann vor­lie­gen, wenn Drit­te von einer Iden­ti­tät zwi­schen dem frü­he­ren und dem der­zei­ti­gen Unter­neh­men aus­ge­hen.
Gewer­be­steu­er­mess­be­schei­de erge­hen nur noch vor­läu­fig, da die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Gewer­be­steu­er nach wie vor in Zwei­fel steht.
Eine ver­mö­gens­ver­wal­ten­de Per­so­nen­ge­sell­schaft kann auch gewerb­li­che Ein­künf­te erzie­len, ohne dass alle Ein­künf­te der Gewer­be­steu­er unter­lie­gen.
Da mit dem Jah­res­wech­sel vie­le Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gun­gen für die Bau­in­dus­trie aus­ge­lau­fen sind, soll­ten Auf­trag­ge­ber wie Auf­trag­neh­mer prü­fen, ob die ihnen vor­lie­gen­de Beschei­ni­gung noch gül­tig ist.