Selbständige und Unternehmer

Die bis­he­ri­ge Inves­ti­ti­ons­för­de­rung durch das Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 1999 ist aus­ge­lau­fen. Jetzt gilt das Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen­ge­setz 2005, das gegen­über sei­nem Vor­gän­ger eini­ge wich­ti­ge Ände­run­gen ent­hält.
Die für eine Ans­parab­schrei­bung erfor­der­li­che Rück­la­ge müs­sen Sie für jede geplan­te Inves­ti­ti­on ein­zeln bil­den — eine Sam­mel­rück­la­ge ist gemäß der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs nicht zuläs­sig.
Auch die­ses Jahr sinkt die Ein­kom­men­steu­er noch ein­mal ein biss­chen, womit die Steu­er­re­form 2000 abge­schlos­sen ist.
Bei Weih­nachts­ge­schen­ken für Geschäfts­freun­de soll­ten Sie die Frei­gren­ze von 35 Euro pro Jahr und Emp­fän­ger beach­ten.
Seit Anfang August gel­ten ver­schärf­te Rege­lun­gen zur Bekämp­fung der Schwarz­ar­beit, die vor allem für Unter­neh­men aus der Bau­bran­che wich­tig sind.
Auch bei Unter­neh­mern kommt es für die Abzieh­bar­keit der Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer auf die Umstän­de des Ein­zel­falls an.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss ent­schei­den, ob die unglei­che Behand­lung von Unter­neh­mern, Frei­be­ruf­lern und Land- und Forst­wir­ten bei der Gewer­be­steu­er ver­fas­sungs­kon­form ist.
Auch ein von der Buch­hal­tungs­pflicht befrei­ter Unter­neh­mer muss eine ord­nungs­ge­mä­ße Auf­zeich­nung der Geschäfts­vor­gän­ge füh­ren.
Der Abzug von Bewir­tungs­auf­wen­dun­gen als Betriebs­aus­ga­be hängt von Anga­ben zum Anlass und den Teil­neh­mern der Bewir­tung ab — auch bei Berufs­grup­pen mit einer Schwei­ge­pflicht.
Die Ver­si­che­rungs­leis­tung für ein gestoh­le­nes Fahr­zeug aus dem Betriebs­ver­mö­gen ist eine Betriebs­ent­nah­me.