Selbständige und Unternehmer

Die Besteue­rung von Sanie­rungs­ge­win­nen ist für ange­schla­ge­ne Unter­neh­men eine erheb­li­che Belas­tung, wes­halb das Unter­neh­men den Erlass oder die Umge­hung der Steu­er anstre­ben soll­te.
Nach einer Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs kön­nen Frei­be­ruf­ler und Klein­ge­wer­be­trei­ben­de ihren Geschäfts­wa­gen jetzt auch dann als Betriebs­ver­mö­gen behan­deln, wenn die beruf­li­che Nut­zung unter 50 % liegt.
Zur Gegen­fi­nan­zie­rung der Tarif­sen­kung bei der Ein­kom­men­steu­er wird der Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug für Geschen­ke und Bewir­tungs­auf­wen­dun­gen gekürzt.
Nicht nur der Frei­be­trag für eine Betriebs­ver­äu­ße­rung sinkt ab 2004, son­dern es steigt auch der Steu­er­satz, mit dem der Ertrag aus der Ver­äu­ße­rung zu ver­steu­ern ist.
In die­sem Jahr wird die Halb­jah­res-AfA gestri­chen und die degres­si­ve Gebäu­de-AfA gesenkt.
Im aktu­el­len Geset­zes­pa­ket ist auch die Beschrän­kung der Ver­lust­ver­rech­nung ent­hal­ten, die auch gleich in die Gewer­be­steu­er­re­form ein­be­zo­gen wur­de.
Ab 2004 kommt das neue For­mu­lar EÜR für die Ein­nah­me-Über­schuss­rech­nung. Klein­un­ter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler soll­ten sich auf die­ses neue For­mu­lar ein­stel­len, damit sie die not­wen­di­gen Kon­ten ein­rich­ten.
Unter­neh­mer kön­nen für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te kei­nen Min­dest­be­triebs­aus­ga­ben­ab­zug gel­tend machen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat einen Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung der steu­er­li­chen Vor­schrif­ten vor­ge­legt.
Das Bun­des­ka­bi­nett hat einen Gesetz­ent­wurf über die Reform der Gemein­de­fi­nan­zen beschlos­sen, der grund­le­gen­de Ände­run­gen bei der Gewer­be­steu­er vor­sieht.